Der Landwirtschaft bleibt zunächst eine neuerliche Diskussion um höhere Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) erspart. In dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind JGS-Anlagen nicht mehr enthalten.
Das federführende Umweltministerium hatte ursprünglich entsprechende Regelungen vorgesehen, hatte sich damit aber nicht gegen das Agrarressort durchsetzen können. Eine Vereinheitlichung der bestehenden Länderregelungen hätte möglicherweise zu einer Verschärfung der Vorschriften für JGS-Anlagen geführt. Diese Befürchtung hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) geäußert und an eine anderslautende Zusage der früheren Bundesminister Peter Altmaier und Ilse Aigner erinnert.
In der Zwischenzeit hatte zudem die EU-Kommission ihr Notifizierungsverfahren zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung abgeschlossen. Nunmehr bleibt abzuwarten, ob die Frage der JGS-Anlagen im Bundesratsverfahren doch noch auf den Tisch gebracht wird oder es bei der bestehenden Länderzuständigkeit bleibt.
Bundeseinheitlich geregelt werden in der AwSV Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. Unter anderem müssen die entsprechenden Lagerstätten und Fermenter künftig Umwallungen aufweisen, um gegen Leckagen gewappnet zu sein. Bisher haben erst einige Bundesländer entsprechende Vorschriften erlassen. Der Agrarausschuss und der Umweltausschuss der Länderkammer werden sich Ende März mit der Vorlage befassen.
vgl.:
Frust wegen neuer Dünge-VO: Das wird richtig Geld kosten... (26.2.2014)
Erneute Diskussion um verschärfte Anforderungen für Güllebehälter (20.1.2014)