Über den Bundesrat will Niedersachsen die Bundesregierung in der Tierschutzpolitik stärker unter Druck setzen. In einem gemeinsam mit Bremen eingebrachten Entschließungsantrag fordert die Landesregierung den Bund auf, die im vergangenen Herbst vorgelegten Vorschläge von Christian Schmidts „Kompetenzkreises Tierwohl“ sowie des Beiratsgutachtens „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ vom Frühjahr 2015 „zeitnah rechtsverbindlich“ umzusetzen.
Damit würde laut Entschließungsantrag eine Grundlage für ein einheitliches und wissenschaftlich begleitetes Vorgehen für eine nationale Nutztierstrategie geschaffen. Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung habe in jüngster Vergangenheit zunehmend an Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung verloren, heißt es in der Begründung des jetzt der Länderkammer zugeleiteten Antrags. Zu dieser Entwicklung hätten verschiedene Faktoren beigetragen. Dazu gehörten neben Haltungsformen, die ein tiergerechtes Tierverhalten in Frage stellten, auch Spezialisierungsprozesse in der Landwirtschaft, deren Folge gestiegene Tierzahlen und daraus resultierend Konzentrationsprozesse mit erheblichen Auswirkungen auch auf die Umwelt und das Klima seien.
Laut Entschließung setzen die Vorschläge des Beirats und des Kompetenzkreises eine Vielzahl von Änderungen in der Tierschutzgesetzgebung sowie der Kennzeichnung und der Förderung besonders tiergerechter Haltungsformen voraus. Hierzu soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern zügig konkrete Umsetzungsschritte machen. Auf diese Weise würden zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gestärkt und die Akzeptanz der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in der Gesellschaft gesteigert.