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Bundesrat für Dauerverbot von Dumpingpreisen

Der Bundesrat hat für ein dauerhaftes gesetzliches Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis gestimmt. Zudem werden amtliche Kontrollen von tierischen Nebenprodukten künftig bundeseinheitlich geregelt und das Schulobstprogramm startet wieder. Für die EU kommt ein verbindliche Transparenzregister.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag für ein dauerhaftes gesetzliches Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis gestimmt. Erfreut darüber zeigt sich Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner. Die Länderkammer sei damit zum Teil langjährigen Forderungen Bayerns gefolgt.


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„Wir müssen dafür sorgen, dass wertvolle Lebensmittel nicht einfach verramscht werden“, so der Minister. Auch die jetzt geplante Klarstellung beim sogenannten „Anzapfverbot“ ist nach Aussage Brunners ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Lieferanten und Erzeuger gegenüber dem Handel. Danach können künftig nicht gerechtfertigte Lieferantenleistungen eines abnehmenden Handelsunternehmens als Missbrauch von Marktmacht leichter verfolgt werden.


Der Bundesrat schloss sich zudem der bayerischen Forderung nach substanziellen Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik an. „Eine konsequente Anwendung des Kosten-Nutzen-Prinzips bei den Vorschriften wird vor allem die kleineren Betriebe entlasten“, so der Minister. Es sei erfreulich, dass sich die Länderkammer heute mit großer Mehrheit hinter diese Forderung gestellt habe.


Gleiches gilt laut Brunner für die Zustimmung des Bundesrats zum Antrag Bayerns, bei nur geringfügigen Fehlern etwa im Bereich der Tierkennzeichnung auf überzogene Sanktionen zu verzichten. Damit können dem Minister zufolge beispielsweise leicht verzögerte Meldungen von Tierbewegungen wieder sanktionsfrei gestellt werden. 


Außerdem hat der Bundesrat noch dies beschlossen:


Amtliche Kontrolle von tierischen Nebenprodukten künftig bundeseinheitlich


Der Bundesrat hat darüber hinaus beschlossen, die amtliche Kontrolle im Bereich der tierischen Nebenprodukte und deren Folgeprodukte künftig nach bundeseinheitlichen Vorgaben durchzuführen. Das besagt die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung.


Darin wird ein risikoorientiertes Beurteilungssystem für tierische Nebenprodukte angewandt, das bislang lediglich im Rahmen des Qualitätsmanagements der Bundesländer vorhanden war. Die Erstellung des Kontrollprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Ländern. Neben der Zahl der Inspektionen wird dabei auch die Aufteilung der Proben auf die tierischen Nebenprodukte sowie auf die Länder geregelt. Die zu kontrollierenden Betriebe werden dabei in Risikokategorien eingestuft.


Umsetzung des Schulprogramms für Agrarprodukte endgültig beschlossen


Grünes Licht gab es aus dem Bundesrat auch für das von der Europäischen Union angeboten Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch. Es wird ab dem Schuljahr 2017/18 in Deutschland umgesetzt.


Es löst das bisherige Schulobstgesetz und die Schulmilch-Durchführungsverordnung ab und regelt die Durchführung des einheitlichen Schulprogramms durch die Bundesländer. Im Unterschied zur bisherigen Regelung fällt die Kofinanzierung komplett weg; die Abgabe in den Schulen wird künftig vollständig von der Europäischen Union finanziert.


Für Deutschland stehen dabei in Zukunft voraussichtlich knapp 30 Mio Euro bereit, wovon etwa 19 Mio Euro auf Obst und Gemüse sowie rund 9 Mio Euro auf Schulmilch entfallen. Mit dem Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz wird der Schlüssel zur Aufteilung dieser EU-Mittel auf die Bundesländer festlegt. Maßgeblich ist dabei deren jeweiliger Anteil an den sechs- bis zehnjährigen Kindern in Deutschland. Mit dem Förderprogramm wird die Verteilung von Obst und Gemüse sowie Milchprodukten an die betreffenden Schüler unterstützt und durch begleitende pädagogische Maßnahmen verstärkt.


Bundesrat begrüßt Transparenzregister für alle drei EU-Organe


Der Bundesrat begrüßte am Freitag zudem das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene verbindliche Transparenzregister, mit dessen Hilfe die Tätigkeit von Interessensvertretern, die außerhalb des europäischen Gesetzgebungsprozesses stehen, auf EU-Ebene erfasst und kontrolliert werden soll.


Die Länderkammer begrüßte auch, dass den von ihr zuvor geltend gemachten Bedenken in vollem Umfang Rechnung getragen worden sei. Die vorgesehene Ausnahme von der Registrierungspflicht für Behörden der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften einschließlich der Auslandsvertretungen berücksichtige die Stellung der deutschen Länder im europäischen Rechtsetzungsprozess nunmehr im angemessenen Rahmen.


Die Bundesländer sollten richtigerweise nicht Lobbygruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft, die von außen auf den Gesetzgebungsprozess in der EU einwirkten, gleichgestellt werden. Der Bundesrat äußerte zudem die Erwartung, dass auch das Europaparlament und der Rat diese Anliegen bei den weiteren Abstimmungen für das interinstitutionelle Transparenzregister vollumfänglich berücksichtigen. Die zwischen den EU-Institutionen zu erzielende Vereinbarung dürfe nicht hinter den Kommissionsvorschlag zurückfallen.


Mit Organisationen, die nicht im Transparenzregister aufgeführt sind, sollen zukünftig auch die Ratsmitglieder grundsätzlich keine Treffen mehr abhalten. Die Kommission selbst befolgt laut eigenen Angaben seit November 2014 die vorgeschlagenen Regeln, das Parlament seit 2011. Im Transparenzregister sind derzeit fast 10 000 Unternehmen und Organisationen registriert.

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