Der Weg für die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform ist endgültig frei. Wie erwartet verzichtete der Bundesrat am vergangenen Freitag auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem vom Bundestag beschlossenen Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Das Gesetz kann damit rechtzeitig in Kraft treten, so dass die Regelungen im kommenden Jahr wirksam werden.
In einer Entschließung forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird. Zudem soll sie den ökologischen Erfolg des Greenings im Rahmen einer Halbzeitbewertung unabhängig evaluieren lassen. Weitergehende Forderungen für die Entschließung fanden keine Mehrheit.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. Er bezeichnete das Gesetz als „Erfolg für Agrar- und Umweltinteressen“. „Mit dem neuen Direktzahlungssystem eröffnen wir unserer bäuerlichen Landwirtschaft Zukunftsperspektiven und sorgen gleichzeitig für eine nachhaltige Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen“, erklärte der Minister.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hob hervor, dass nunmehr für die Landwirte in vielen wichtigen Fragen Planungssicherheit herrsche. Gleichzeitig erneuerte der DBV seine Kritik an Teilen der Neuregelung. Dies gelte insbesondere für das absolute Pflug- und Tauschverbot in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) sowie den generellen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Dauergrünland. Die noch ausstehenden Durchführungsverordnungen müssten die technischen Details zum Greening und zum „aktiven Landwirt“ sach- und praxisgerecht sicherstellen, mahnte der Bauernverband.