Die von der Bundesregierung angestrebte Neuregelung der Privilegierung für den Bau von Stallanlagen im Außenbereich hat die erste Hürde genommen. Keiner der zahlreichen Änderungsanträge fand am vergangenen Freitag im Bundesrat eine Mehrheit.
Während die unionsgeführten Länder auf eine Lockerung der vorgesehenen Regelungen zum Ausschluss großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen abzielten, wollte die rot-grüne Seite eine weitergehende Einschränkung der Privilegierung. Wie bereits in Agrarausschuss der Länderkammer, gelang es jedoch keiner Seite, einen ihrer Anträge durchzubringen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte enttäuscht. Der Verband appellierte an den Bundestag, noch eine „sachgerechte Korrektur“ der Neuregelung vorzunehmen. Bekanntlich will die Bundesregierung gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, von der in § 35 Baugesetzbuch geregelten Privilegierung herausnehmen. Der DBV sieht darin eine unzulässige Vermischung von Bau- und Umweltrecht, indem das Baurecht ab bestimmten Stallgrößen eine umweltrechtliche Unzulässigkeit unterstelle. Dadurch würden auch Stallbauten, die die strengen umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne Not baurechtlich verhindert. Der DBV befürchtet, dass damit die Entwicklungsperspektiven einer bäuerlich getragenen Landwirtschaft massiv eingeschränkt werden.
Maßnahmen zur Innenentwicklung vorrangig in Bauleitplänen
Im Sinne des Bauernverbandes votierte der Bundesrat allerdings im Hinblick auf die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Stärkung der Innenentwicklung von Kommunen, um auf diese Weise landwirtschaftliche Nutzflächen im Außenbereich zu schonen. Gemäß dem Ländervotum sollen neue Bauleitpläne künftig vorrangig Maßnahmen zur Innenentwicklung vorsehen. Damit will der Bundesrat eine verbindlichere Formulierung als die Bundesregierung. Keinen Niederschlag in der Stellungnahme des Bundesates fand indes die Forderung des DBV, die Gemeinden zu einem Brachflächen- und Baulückenkataster zu verpflichten. (AgE)
SPD will deutliche Nachbesserungen
Auch die SPD hat die Bundesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf deutlich nachzubessern und klare Regelungen für die gesamte Tierhaltung vorzulegen. Die Privilegierung der Tierhaltung müsse im Baurecht künftig schon bei Erreichen des jeweils unteren Schwellenwertes im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen– ohne eine unnötige Vorprüfung und ohne zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung zu unterscheiden. Zudem fordert die SPD, die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern, damit die zuständigen Stellen endlich die Probleme vor Ort lösen können.
Viele der landwirtschaftlichen Intensivtierhalter verfügen laut den Sozialdemokraten außerdem – anders als bäuerliche Familienbetriebe – nur über fiktive Futteranbauflächen. Auch das Unterlaufen der Schwellenwerte durch Teilung der Intensivtierhaltunsanlagen muss ihrer Meinung nach wirksam unterbunden werden. (ad)
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