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Bundesrat pocht auf Vereinfachungen bei Cross-Compliance

Der Bundesrat pocht auf Vereinfachungen im Cross-Compliance-System. So spricht sich die Länderkammer für eine Vereinfachung bei denjenigen Kontrollvorgaben aus, bei denen bereits explizite Vorgaben seitens des EU-Fachrechts bestehen, so z.B. Tierkennzeichnung, Futter-und Lebensmittelsicherheit sowie Pflanzenschutz.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat pocht auf Vereinfachungen im Cross-Compliance-System. In ihrer am Freitag verabschiedeten Stellungnahme spricht sich die Länderkammer für eine Vereinfachung bei denjenigen Cross-Compliance-Kontrollvorgaben aus, bei denen bereits explizite Vorgaben seitens des EU-Fachrechts bestehen, so zum Beispiel Tierkennzeichnung, Futter-und Lebensmittelsicherheit sowie Pflanzenschutz.


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Für „bedenklich“ erachtet der Bundesrat die von der EU-Kommission im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes vorgesehenen 15 Vereinfachungsvorschläge zur praktikableren Ausgestaltung der Ökologisierung von Juli, da diese auch wesentliche inhaltliche Änderungen vorsähen, „die über eine technische Anpassung weit hinausgehen“.


Begrüßt wurde von der Länderkammer dagegen der von der EU-Behörde vorgelegte Lösungsvorschlag für eine Abmilderung unverhältnismäßiger Cross-Compliance-Sanktionen bei geringfügigen Fehlern bei der Tierkennzeichnung. Die Bundesregierung wurde dabei aufgefordert, auf EU-Ebene für eine rechtssichere Ausgestaltung dieser Regelung einzutreten.


Als ersten Fortschritt bei der Verringerung des Regulierungsaufwandes wertete der Bundesrat die Vereinfachung beim „aktiven Landwirt“, wobei er die Bundesregierung bat, die vorgesehene Option für die Nichtanwendung des „aktiven Landwirts“ auf EU-Ebene zu unterstützen und davon Gebrauch zu machen. Schließlich wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, bei der Ökologisierung über die vorgeschlagenen Vereinfachungen hinaus auch bei der Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands dafür einzutreten, dass Fruchtfolgen verschiedener Futterpflanzen, zum Beispiel Ackergras und Ackergras-Leguminosen-Mischungen, sowie aus der Produktion genommene Ackerflächen einschließlich aus der Erzeugung genommene und brachliegende Rebflächen von der Dauergrünlandentstehung ausgenommen werden.


Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner begrüßte den Bundesratsbeschluss. „Eine konsequente Anwendung des Kosten-Nutzen-Prinzips bei den Vorschriften werde vor allem die kleineren Betriebe entlasten, betonte der Minister. Erfreut zeigte sich Brunner auch über die Zustimmung der Länderkammer zum Antrag Bayerns, bei nur geringfügigen Fehlern - etwa im Bereich der Tierkennzeichnung - auf überzogene Sanktionen zu verzichten.

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