Landwirte, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden ab 2016 besser gestellt. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu.
Die Neuregelung wird Anfang 2016 in Kraft treten. Für Haupterwerbslandwirte mit Bezug von Arbeitslosengeld II gilt dann zwar weiterhin eine Pflicht zur doppelten Krankenversicherung, allerdings wird es Erleichterungen bei der bislang geltenden doppelten Beitragspflicht geben.
Künftig wird der Unternehmerbeitrag pauschaliert ermittelt und allein vom Bund getragen. Der Beitrag aus dem Arbeitslosengeld II wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder den Optionskommunen gezahlt und vom Bund übernommen. Bislang muss der Unternehmerbeitrag unabhängig von der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage vom Landwirt getragen werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte bereits im Jahr 2010 die Anrechnung des Beitrags aus dem Arbeitslosengeld II auf den Unternehmerbeitrag gefordert. Mit der Neuregelung wird dieser Forderung nun Rechnung getragen.