Die Bundesregierung lehnt die meisten der rund 20 Länderforderungen nach Änderungen ihres Entwurfs für eine Novelle des Düngegesetzes ab. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrats hervor, die das Kabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat.
Unterdessen kommt das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Düngegesetzes allmählich in Gang. Zwar steht die Erste Lesung des Gesetzentwurfs derzeit nicht wie zunächst von der Koalition vorgesehen in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages. Allerdings haben sich die Fraktionen bereits im Grundsatz auf eine Öffentliche Anhörung zu der geplanten Neuregelung verständigt. Diese soll am 14. März stattfinden.
Ob der Gesetzentwurf in der Woche dann auch im Plenum beraten wird, steht bislang noch nicht fest. Der agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff, warnte bereits davor, die Neufassung des Düngerechts auf die lange Bank zu schieben. Das Düngesetz gehe in den wesentlichen Punkten in die richtige Richtung und müsse daher jetzt im Bundestag beschlossen werden.
Lagerkapazität für Gärrückstände regeln
In ihrer Gegenäußerung zum Bundesratsbeschluss zeigt sich die Bundesregierung einverstanden mit dem Ländervorschlag, eine Möglichkeit zur Regelung der Lagerkapazität für Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage zu schaffen. Einer geforderten Beteiligung der Länder am Nationalen Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrat stimmt die Regierung „im Grundsatz“ zu.
Offen steht sie auch der Forderung gegenüber, den Düngebehörden bei der Überwachung Einsicht in die Erkenntnisse von Bau- und Immissionsschutzbehörden zu gewähren. Den Vorschlag eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für ein freiwilliges Gütesicherungssystem bei der Verwendung von Wirtschaftsdünger will die Regierung ebenso prüfen wie die Länderforderung nach höheren Bußgeldern.
Abgelehnt wird unter anderem die Forderung, den für die Düngeüberwachung zuständigen Behörden Datenzugriff auf Bodenschutzbehörden zu gewähren. Für nicht erforderlich hält die Bundesregierung eine Weitergabe von Daten der Düngebehörden an andere Stellen wie Wasser-, Bau-, Naturschutz- und Abfallbehörden. Keinen Bedarf sieht die Regierung für gesonderte Regelungen beim Vermitteln von Wirtschaftsdüngern.
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