Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt in dieser Woche über einen Normenkontrollantrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz. Angegriffen werden unter anderem Regelungen zum Standortregister. Das Standortregister verletze die Verwender gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, ihrer Berufsfreiheit und dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.
Insbesondere begünstige die Veröffentlichung personenbezogener Daten über Standorte, an denen gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden, politisch motivierte Feldzerstörungen. Die Regelung über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen führe im Ergebnis zu einer garantieartigen Sonderhaftung für den landwirtschaftlichen Einsatz von GVO, mit der das Haftungsrisiko einseitig auf die Nutzer der Grünen Gentechnik verlagert werde.
Die Regelung sei mit der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie und dem Gleichheitssatz nicht vereinbar. Die Regelungen über die beim Umgang mit GVO zu beachtende Vorsorgepflicht und die gute fachliche Praxis sowie die hierbei an die Eignung von Person und Ausstattung gestellten Anforderungen würden die Berufsfreiheit unverhältnismäßig einschränken, so die Landesregierung in Sachsen-Anhalt. Weitere Vorschriften stellten schließlich einen Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit dar.