Als großen Erfolg für die Landwirtschaft bezeichnete jetzt Bayerns neuer Landwirtschaftsminister Helmut Brunner die Einigung der großen Koalition auf eine Reform der Erbschaftsteuer. Alle wesentlichen bayerischen Forderungen seien dabei berücksichtigt worden. "Damit ist sichergestellt, dass ein Erbfall die Weiterführung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht verhindert", so der Minister. Als besonders erfreulich wertete Brunner die Verkürzung der sogenannten Behaltensfrist auf das Niveau gewerblicher Unternehmen. Damit können Familienbetriebe steuerfrei vererbt werden, wenn Sie zehn Jahre lang weitergeführt werden. Für den reduzierten Verschonungsabschlag von 85 % ist eine Weiterführung von nur noch sieben Jahren erforderlich. Zudem konnte der sogenannte Fallbeileffekt verhindert werden. Bei einer kürzeren Behaltensdauer wird die Verschonung nun anteilig gewährt. Der Nachbewertungsvorbehalt wurde von 20 auf 15 Jahre verkürzt. Innerhalb dieser Frist wird bei Veräußerung nach dem Liquiditätswert bewertet. Das Problem verpachteter Betriebe und Flächen wurde dem Minister zufolge ebenfalls gelöst. Demnach sind Flächen begünstigt, wenn der Pachtvertrag zum Zeitpunkt des Übergangs nicht mehr länger als 15 Jahre läuft. Weil die Laufzeit in der Regel kürzer ist, fallen verpachtete Flächen und Betriebe künftig weitestgehend unter die Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen. Zudem profitieren Landwirte wie alle anderen Steuerpflichtigen von der Regelung, dass selbstgenutztes Wohneigentum an Ehegatten und Kinder steuerfrei übergeben werden kann. Kinder sind bis zu einer Wohnfläche bis 200 Quadratmetern steuerbefreit. Bei landwirtschaftlichen Wohnhäusern bleibt es beim bisherigen Bewertungsabschlag von 15 %.
Alles zum Beschluss können Sie hier nochmals nachlesen: Erbschaftsteuer endlich beschlossen! (7.11.08)