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DBV: Beim Netzausbau landwirtschaftliche Belange berücksichtigen

Anlässlich der Vorstellung der „Szenarien 2025“ für den künftigen Stromnetzausbau durch die Energiewirtschaft stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) klar, dass mit den fortschreitenden Planungen eine frühzeitige und stärkere Berücksichtigung agrarstruktureller Belange erfolgen muss.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Vorstellung der „Szenarien 2025“ für den künftigen Stromnetzausbau durch die Energiewirtschaft stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) klar, dass mit den fortschreitenden Planungen eine frühzeitige und stärkere Berücksichtigung agrarstruktureller Belange erfolgen muss. Landwirtschaftliche Flächen dürften durch die Stromtrassen möglichst wenig zerschnitten werden.


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Darüber hinaus weist der DBV darauf hin, dass im Koalitionsvertrag die Überprüfung der bestehenden Entschädigungspraxis und eine faire Entschädigung für Grundstückseigentümer und -nutzer im Zuge des Netzausbaues vereinbart worden seien.



Erforderlich sei deshalb, so der DBV, eine zeitnahe Neujustierung der Entschädigungen auch unter Einführung wiederkehrender Zahlungen. Im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs dürfe außerdem keine zusätzliche Fläche in Anspruch genommen werden. Die Energiewende sei kein Eingriff in den Naturhaushalt, der kompensiert werden müsse, stellt der DBV klar. Sie diene von vornherein als übergeordnetes ökologisches und energiepolitisches Ziel und stelle somit grundsätzlich eine Verbesserung des Umweltschutzes dar.



Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50Hertz und TransnetBW hatten den "Szenariorahmen 2025" zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser beschreibt den prognostizierten Netzausbaubedarf bis 2025 und wird die Grundlage für den nächsten Netzentwicklungsplan sein, berichtet der DBV. Der Bericht sei Ende Mai 2014 gemeinsam mit der Bundesnetzagentur in Berlin vorgestellt worden.


Der DBV hat zum Netzentwicklungsplan 2014 eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die auf www.bauernverband.de/energie verfügbar ist.

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