Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat letzte Woche bekanntlich erste Ergebnisse aus dem staatlichen Antibiotikamonitoring veröffentlicht. Anhand dieser Kennzahlen sollen die Tierhalter ihren Betrieb einordnen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ergreifen.
"Allerdings beschreiben die Kennzahlen die durchschnittlichen Behandlungstage pro Wirkstoff und lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Behandlungshäufigkeit zu", kritisiert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Auch seien die Indexzahlen nicht auf die Zahl der tatsächlich erzeugten Tiere, sondern auf den Durchschnittsbestand eines Betriebes bezogen. "Deshalb ist ein Vergleich zwischen den Tier- und Nutzungsarten nur eingeschränkt möglich“, so der Bauernvertreter.
Die Bundesregierung hat die notwendige Verordnung zur Gestaltung der Reduktionspläne dem Bundesrat zugeleitet. „Die vorgeschlagenen Regelungen halten wir deshalb nicht für zielführend, weil die Reduktionspläne nicht auf das tatsächliche Problem ausgerichtet sind und stattdessen zahlreiche bürokratische Formalitäten beinhalten. Die Prüfung der Pläne durch die zuständige Behörde wird dadurch nur unter sehr großem Aufwand möglich“, stellte Krüsken fest.
„Nachdem schon in der Vergangenheit das Arzneimittelgesetz nicht pragmatisch und praxisnah umgesetzt wurde, folgt nun die nächste Bürokratiestufe. Das ist kein problemgerechter Ansatz“, kritisierte er. Die Bemühungen der Landwirte sollten unterstützt und nicht durch Verordnungen konterkariert werden, die den bürokratischen Aufwand auf den landwirtschaftlichen Betrieben unnötig erhöhen würden.
Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass Betriebe mit Überschreitung der Kennzahl 1 (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) dazu verpflichtet sind, in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt die Ursachen für die überdurchschnittliche Antibiotikaanwendung zu prüfen und Maßnahmen zur Reduktion einzuleiten. Überschreitet ein Betrieb die Kennzahl 2 (Wert, unter dem 75 Prozent aller Therapiehäufigkeiten liegen) muss ein schriftlicher Plan zur Antibiotikaminimierung der zuständigen Behörde unaufgefordert übermittelt werden. Diese prüft den Plan und kann weitere Maßnahmen anordnen.