In der Schlussphase der Verhandlungen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Bauernverband gegenüber der Großen Koalition nochmals seine Kernforderungen unterstrichen. Für die Landwirtschaft komme es vor allem auf einen umfassenden Bestands- und Vertrauensschutz für getätigte bzw. begonnene Investitionen sowie auf eine Perspektive für landwirtschaftliche Biogasanlagen an. Außerdem werde eine Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage als kontraproduktiv für die Energiewende abgelehnt, so der DBV.
In Schreiben an Energiepolitiker sowie an die Fraktionsführungen der Großen Koalition hat der DBV gefordert, eine Höchstbemessungsklausel für bestehende Bioenergieanlagen so auszugestalten, dass alternativ die installierte Leistung und die historische Jahresstromproduktion berücksichtigt werden können. Dies würde nach Einschätzung des DBV diese äußerst wichtige Problematik bestmöglich lösen.
Der Verband kritisiert, dass neue Biogasanlagen nach jetzigem Verhandlungsstand kaum eine Zukunft im EEG haben. Das vorgesehene Konzept der 75-kW-Anlagen auf Basis von mindestens 80 % Gülle werde unterstützt, dies müsse jedoch um eine weitere Vergütungsstufe für landwirtschaftsnahe Biogasanlagen jenseits von 75 kW ergänzt werden.
Eine Belastung von Eigenstromverbrauch mit der EEG-Umlage lehnt der Bauernverband ab. Denn hierdurch würden viele sinnvolle dezentrale Energieprojekte gerade in ländlichen Räumen behindert, so der DBV. In Studien sei dargelegt worden, dass eine Befreiung des Eigenstromverbrauchs nicht zu Belastungen des EEG-Umlagekontos führt. Für die Eigenverbraucher hingegen würde sich das EEG von einem Förder- zu einem Besteuerungsinstrument wandeln. Der DBV fordert daher, auf die zuletzt in der Koalition diskutierte Belastung des erneuerbaren Eigenverbrauchs mit 40 Prozent der EEG-Umlage vollständig zu verzichten.