Die Kritik der Gartenbaubranche am kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Mindestlohngesetz haben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) vergangene Woche bei einem Spitzentreffen in Berlin bekräftigt. Das Gesetz heble in seiner jetzigen Fassung die Marktwirtschaft aus. Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde werde insbesondere der arbeitsintensive Obst- und Gemüsebau, aber auch der Weinbau in seiner Existenz gefährdet. Ohne deutliche Nachbesserungen des Gesetzes sei zu befürchten, dass arbeitsintensive Produktionen wie Spargel und Erdbeeren ab der nächsten Saison eingeschränkt würden. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) hatte bereits wenige Tage zuvor den Gesetzentwurf kritisiert. Es bestehe das Risiko, dass arbeitsintensive Produktionen in Deutschland eingestellt würden.
Themen des Treffens von DBV und ZVG waren außerdem die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der neue Bundesträger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Der neue Versicherungsträger müsse in den nächsten Jahren zu einem effizienten Dienstleistungsträger für Landwirtschaft und Gartenbau weiterentwickelt werden. In der GAP gelte es, beim Greening auch weiterhin noch Produktion zuzulassen. Schließlich müsse die einzelbetriebliche Förderung im Rahmen der GAK, insbesondere die Investitionsförderung, noch besser auf die Erfordernisse von Landwirtschaft und Gartenbau ausgerichtet werden. AgE