Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass es zu einer Rückerstattung von nicht ausgegebenen Mitteln aus der EU-Haushaltsdisziplin in Höhe von 2,79 % der einzelbetrieblichen Direktzahlungen über 2.000 Euro kommt. Dieses Verfahren folgt aus der Kürzung der Direktzahlungen im letzten Jahr und ist aus Sicht des DBV konsequent und folgerichtig. Der DBV erwartet, dass diese Mittel zusammen mit der Betriebsprämie für 2014 noch vor dem Jahreswechsel ausgezahlt werden.
Im Antragsjahr 2013 führte die Finanzielle Disziplin zu einer Kürzung der Betriebsprämie über der Freigrenze von 2.000 Euro von gerundet 2,45 %. Die Haushaltsdisziplin setzte sich aus der Auffüllung der Agrarkrisenreserve und der Anpassung der finanziellen Obergrenze an den Beschluss zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 zusammen.
Nicht ausgeschöpfte Mittel aus der Finanziellen Disziplin und damit auch der Agrarkrisenreserve fließen im folgenden Antragsjahr 2014 wieder über die Direktzahlungen in die Betriebe zurück. Gleichzeitig tritt zur Wiederauffüllung der Agrarkrisenreserve eine Kürzung der einzelbetrieblichen Direktzahlungen über 2.000 Euro von rund 1,30 % in Kraft. Werden Rückerstattung und Kürzung saldiert, bleibt für das Antragsjahr 2014 ein Plus von rund 1,49 %, das den Betriebsprämien im Dezember 2014 zugeschlagen wird.
Hintergrund, erklärt von Agrarminister Schmidt
Wenn Ende Dezember die EU-Direktzahlungen ausbezahlt werden, stehen 125,6 Mio. Euro mehr zur Verfügung als erwartet. Bei den zusätzlichen Mitteln handelt es sich um Gelder, die im vorausgegangenen EU-Haushaltsjahr aufgrund der sogenannten Haushaltsdisziplin, aus der auch die Agrarkrisenreserve gespeist wird, einbehalten worden waren und nun vollständig erstattet werden.
„Es ist gut und richtig, dass Gelder, die nicht gebraucht wurden, unmittelbar an die Landwirte zurückfließen“, sagte Bundesagrarminister Christian Schmidt am Donnerstag. Mit den zusätzlichen Mitteln erhöht sich das Direktzahlungsvolumen für das Jahr 2014 nach Anwendung der Haushaltsdisziplin für 2015 von rund 5,028 Milliarden auf circa 5,153 Milliarden Euro.
Die Auszahlung der zusätzlichen Mittel wird in der sogenannten Haushaltsdisziplin-Erstattungsverordnung geregelt, die am Mittwoch im elektronischen Bundesanzeiger verkündet wurde. Demnach erhalten alle Betriebsinhaber, die für das Antragsjahr 2014 Direktzahlungen beantragt haben und mehr als 2000 Euro erhalten, einen prozentualen Anteil der zusätzlichen Mittel.
vgl.:
Landwirte bekommen einbehaltene Direktzahlungen zurück (1.12.2014)