Heute berät der Agrarausschuss des Bundesrates über ein Verbot der Kleingruppenhaltung. Den Antrag dazu hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gestellt. Bauernverband und Geflügelwirtschaft haben daher noch einmal eindringlich Augenmaß bei der Beurteilung der Kleingruppenhaltung von Legehennen gefordert. DBV, ZDG und BDE erklärten in einer Pressemitteilung, bei der Kleingruppenhaltung handle es sich um eine moderne und tiergerechte Haltungsform.
Sie weisen darauf hin, dass die Regelungen zur Kleingruppenhaltung lediglich aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig erklärt worden seien. "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung die Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung nie in Frage gestellt", betonten die Verbände. Die Argumente der Antragsteller, man habe es hier mit einer tierschutzwidrigen Haltungsform zu tun, seien damit nicht nur formell haltlos, sondern auch falsch. Die Kleingruppenhaltung sei 2006 aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen und praktischen Erfahrungen überhaupt erst zugelassen worden. Demgegenüber rief der Deutsche Tierschutzbund die Länder auf, dem Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung den Weg zu ebnen. (AgE)
vgl.: Aigner stellt EU-Ministern Pläne für Käfigverbot vor (21.2.2011) Zahl der Legehennen steigt wieder (22.2.2011)