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DBV zu Handelsabkommen: „Chancen nutzen, Standards schützen“

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat zu den laufenden Verhandlungen über das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA Position bezogen. In einer Erklärung des Präsidiums werden die sich eröffnenden Chancen für den Export von Nahrungsmitteln in den amerikanischen Markt betont.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat zu den laufenden Verhandlungen über das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA Position bezogen. In einer Erklärung des Präsidiums werden die sich eröffnenden Chancen für den Export von Nahrungsmitteln in den amerikanischen Markt betont. Durch ein solches Handelsabkommen werden Wachstumsimpulse für die Agrarbranche erwartet. Bereits heute umfassen die Exporte der EU in die USA 288 Milliarden Euro, darunter 15 Milliarden Euro für Agrarexporte, besonders von hochwertig verarbeiteten Lebensmitteln. Grundsätzlich unterstütze der DBV den Ansatz über multilaterale Handelsabkommen im Rahmen der WTO, die „grundsätzlich einen besseren Ausgleich der Interessen unterschiedlich entwickelter Länder, einschließlich der landwirtschaftlichen Anliegen gewährleisten.“ Dennoch müsse die EU die bilateralen Handelsgespräche nutzen, „um ihre politische und wirtschaftliche Position auf der Welt zu wahren“. Eine engere europäisch-amerikanische Zusammenarbeit sei für den Erhalt der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber aufstrebenden Schwellenländern sinnvoll.


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Der DBV fordert aber ebenfalls, dass die EU-Kommission ihr Verhandlungsmandat insbesondere mit Blick auf die hohen europäischen Standards im Verbraucher- und Umweltschutz uneingeschränkt befolgen müsse. Die hohen europäischen Standards bei der Lebensmittelerzeugung dürften nicht unterlaufen werden, auch um die Wettbewerbsposition europäischer Erzeuger nicht zu untergraben. In der Tierhaltung wie im Ackerbau und in der Lebensmittelherstellung gelten in der EU erheblich höhere Standards, darunter das Verbot des Einsatzes von Hormonen und Wachstumsförderern in der Mast oder das Verbot der Chlor-Desinfektion von Schlachtkörpern. Ebenso dürften die Regeln der EU zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in den Verhandlungen nicht zur Disposition stehen, so der DBV. Produkte wie Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch sowie Zucker müssten daher als sensible Produkte definiert werden, deren zollfreier Marktzugang in die EU begrenzt werden müsse. „Europäische Landwirte dürfen nicht durch einen unkontrollierten Marktzugang für amerikanische Erzeugnisse vom Markt verdrängt werden“, heißt es in der Erklärung weiter. Für verarbeitete Produkte gelte es, „bestehende tarifäre und bürokratische Einfuhrbeschränkungen der USA abzubauen“. Darüber hinaus wird der Schutz von Ursprungsbezeichnungen gefordert.

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