Die Novelle der Düngeverordnung nimmt allmählich Fahrt auf. Grünen-Sprecher Friedrich Ostendorff kritisiert den Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums als unzureichend. Dem Politiker zufolge sind beispielsweise die zulässigen Stickstoffüberschüsse im Entwurf von zunächst 60 kg pro Hektar und Jahr „viel zu hoch“.
Ostendorff beruft sich dabei auf die Auffassungen des Umweltbundesamtes (UBA) und der EU-Kommission. Schärfer gefasst werden sollten seiner Meinung nach auch die Vorgaben zur Gülleausbringung. Erforderlich sei eine sofortige Einarbeitung der Gülle in den Boden innerhalb einer Stunde. Nur so könne verhindert werden, dass Düngemittel in die Umwelt anstatt zur Nutzpflanze gelangten. Der Entwurf bleibe jedoch bei vier Stunden, moniert der Abgeordnete.
Unterdessen mahnte der Deutsche Bauernverband (DBV) eine praxisgerechte Novelle der Düngeverordnung an. Die Düngung müsse sich auch in Zukunft am Nährstoffbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen ausrichten, so DBV-Vizepräsident Werner Schwarz in einem Gespräch mit Agrarminister Christian Schmidt.
Die produktive Landwirtschaft und die Erzeugung der vom Markt geforderten Qualitäten bei einzelnen Kulturen wie beispielsweise Brotweizen oder Gemüse dürften nicht durch zu restriktive Düngevorgaben gefährdet werden, warnte Schwarz. Zudem müssten die Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung und Bilanzierung praxisgerecht ausgestaltet werden, um die Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht zu gefährden.
Widerspruch zu wissenschaftlichen Beiräten
Demgegenüber hielt der Grünen-Agrarsprecher dem BMEL vor, es stelle sich gegen die Empfehlungen seiner wissenschaftlichen Beiräte. Dies gelte unter anderem für den Verzicht auf eine Hoftorbilanzierung. Dies sei aber notwendig, um die eingesetzten Düngemittel genau zu erfassen.
Nicht weit genug geht Ostendorff zudem die geplante Ausweitung der Lagerkapazitäten insbesondere für Betriebe, die keine eigenen Flächen für die Ausbringung der Gülle besitzen.
Dem Bundeslandwirtschaftsminister wirft der Grünen-Politiker vor, er versuche der EU-Kommission den schwarzen Peter zuzuschieben, „anstatt den Bäuerinnen und Bauern zu verdeutlichen, das Veränderungen zum Schutz der Umwelt notwendig sind“. Die Bundesregierung riskiere damit Strafzahlungen für Deutschland in Höhe von einmalig 28 Mio Euro und tägliche Strafzahlungen von rund 120 000 Euro, wie sie im Jahr 2007 gegen Frankreich verhängt worden seien.