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Die großen Empfänger und Ärger mit Bayern

Wie erwartet zählen zahlreiche Großunternehmen zu den Top-Empfängern der EU-Gelder. Wie aus den gestern veröffentlichten Beihilfen hervorgeht, bekam die Südzucker 2008 insgesamt 34,3 Mio. Euro - darunter auch Mittel für die ländliche Entwicklung, berichtet die Financial Times Deutschland.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie erwartet zählen zahlreiche Großunternehmen zu den Top-Empfängern der EU-Gelder. Wie aus den gestern veröffentlichten Beihilfen hervorgeht, bekam die Südzucker 2008 insgesamt 34,3 Mio. Euro - darunter auch Mittel für die ländliche Entwicklung, berichtet die Financial Times Deutschland. Hinter Südzucker folgt in der Liste aller EU-Hilfen das Land Schleswig-Holstein, das rund 10,3 Mio. Euro an Mitteln für ländliche Regionen erhielt. Vorne dabei ebenso Europas größter Geflügelvermarkter Doux und der Fleisch-Großlieferant Gausepohl. Unter den ersten 100 sind auch die Molkereien Campina und Nordmilch. Bei den direkten Beihilfen liegt die Osterhuber Agrar GmbH Gut Ferdinandshof in Wilhelmsburg - eine Rindermastanlage in Mecklenburg-Vorpommern - mit 3,7 Mio. Euro für 2008 vorn. Auf dem zweiten Rang findet sich die Südzucker AG mit 2,6 Mio. Euro Beihilfen. Trotz der Veröffentlichung drohen Deutschland nun jedoch hohe Strafzahlungen. Die Europäische Kommission habe angekündigt, angesichts der Geheimhaltung der bayerischen Empfänger ein Verfahren gegen Deutschland wegen des Bruchs von Europarecht einzuleiten. Bayern weigert sich wegen rechtlicher Bedenken weiter, die Namen und Daten offenzulegen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Agrarminister Helmut Brunner (beide CSU) wollen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Obwohl eine EU-Strafe droht, zeigte sich Seehofer unbeeindruckt: "Wir warten jetzt, welche Mitteilung die EU-Kommission an die Bundesregierung gibt", sagte er in München. "Der Datenschutz ist ein hohes Gut", sagte Brunner der dpa. "Es ist ein Auftrag an uns, abzuwarten, dass Rechtssicherheit eintritt."


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Bayern hat allerdings schlechte Karten. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müsste das Bundesland ein entsprechendes Urteil eines bayerischen Gerichts vorweisen können, das die Veröffentlichung der Subventionen vorerst verbietet. In Hessen beispielsweise gibt es so ein Urteil, was für die Bauern gilt, die dort geklagt hatten. Nur ihnen hat das Gericht vorläufigen Rechtsschutz gewährt - was europarechtlich möglich ist - und die hessische Landesregierung angewiesen, die Daten vorläufig nicht ins Netz zu stellen. "Daran halten wir uns auch", erklärte ein Sprecher des hessischen Agrarministeriums der Süddeutschen Zeitung. Alle anderen Bauern, die nicht geklagt haben, müssen auch in Hessen mit der Offenlegung ihrer Subventionen leben. Die hessische Landesregierung hat außerdem Berufungsklage gegen das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist frühestens in diesem Herbst zu rechnen.


Der EU-Agrarhaushalt beträgt 55 Mrd. Euro. Nach Deutschland fließen jährlich rund 5,4 Mrd. Euro.


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