Agrargenossenschaften müssen bei der anstehenden EU-Agrarreform wie andere Betriebe behandelt werden. Das stellte der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) mit Hinweis auf die wirtschaftlich schwierige Lage der ihm angeschlossenen 715 Agrargenossenschaften klar.
Die Mehrfamilienbetriebe begleiteten die laufenden Diskussionen über die GAP nach 2020 mit Engagement und brächten sich nachhaltig ein. Sie erwarteten daher vor allem Gleichbehandlung mit anderen Betriebsformen, genau die Gleichbehandlung, die ihnen im Zusammenhang mit den Dürrehilfen abverlangt werde, betont der Raiffeisenverband.
Die wirtschaftlich und zunehmend auch klimatisch bedingte volatile Entwicklung unterstreiche die Notwendigkeit eines verlässlichen agrarpolitischen Rahmens für die gesamte Land- und Agrarwirtschaft. Deshalb erwarteten die Agrargenossenschaften die Fortsetzung der Direktzahlungen aus der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik auch nach 2020, unterstreicht der DRV. Bei der künftigen Ausgestaltung der Direktzahlungen müssten sie wie bisher als Mehrfamilienunternehmen anerkannt werden.