Die EU-Kommission will die Finanzwirtschaft zu nachhaltigeren Investitionen verpflichten. Die Taxonomie-Verordnung sieht dabei auch für die Agrarwirtschaft weitere Regelungen vor. So verfolgt die Verordnung das Ziel, den Begriff der Nachhaltigkeit für verschiedene Branchen zu definieren. Dazu zählt neben der Immobilien- und Energiewirtschaft auch die Land- und Forstwirtschaft.
Für Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), ist das überflüssig. Die Agrarbranche gehe längst mit gutem Beispiel voran. „Selbst wenn die Verordnung nur für Green Bonds, also festverzinsliche Anleihen, gelten soll, kann sie auf längere Sicht negative Auswirkungen auf das landwirtschaftliche Kreditgeschäft haben. Das wäre absolut schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung der Agrarbranche und muss verhindert werden“, betont Holzenkamp.
Sollten weitergehende Forderungen an den Sektor bestehen, so dürfe ausschließlich das Fachrecht angepasst werden, fordert der DRV-Präsident. Anderenfalls würde ein paralleles Rechtsystem geschaffen werden, das keiner nationalen Umsetzung mehr bedarf und folglich auch nicht an die jeweiligen Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten angepasst werden könnte.