Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) drängt hinsichtlich des Beschlusses der Bundesregierung zur Kürzung der Förderung von Solarstrom auf Anpassungen durch den Bundestag. Die vorgeschlagene Absenkung der Vergütungssätze für Solarenergie bereits ab dem 9. März sei ein Paradebeispiel für die Unberechenbarkeit staatlicher Förderpolitik, erklärte DRV-Geschäftsführer Dr. Henning Ehlers vergangenen Mittwoch in Montabaur.
Aufgrund der Kurzfristigkeit müssten viele Liefer- und Dienstleistungsverträge rückabgewickelt werden. Im parlamentarischen Verfahren müssten deshalb Nachbesserungen erfolgen, verlangte Ehlers. Gebraucht werde ausreichende Planungssicherheit.
Der DRV-Geschäftsführer bekräftigte zudem die Forderung nach einem „Masterplan“ zur Energiewende. Die Förderung der Bioenergie müsse auf Nachhaltigkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sein. Keinesfalls sollte sie Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum gefährden, mahnte Ehlers. Die genossenschaftlichen Unternehmen seien bereit, ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten.
Die Staatssekretärin vom Bundesumweltministerium, Ursula Heinen Esser, bestätigte, dass sich der dezentrale Charakter der Genossenschaften zur kommunalen Energieversorgung sehr gut anbiete. Im Jahr 2011 seien viele Gründungen von Energiegenossenschaften erfolgt. Heinen Esser rechtfertigte die geplante Kürzung der Solarstromförderung mit Fehlentwicklungen in diesem Bereich. Durch den massiven Zubau in den vergangenen Monaten sei es nicht mehr möglich, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mittelfristig auf etwa 3,5 Cent/kWh zu begrenzen. Daher sei eine erneute Kürzung notwendig.
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