Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz, mahnt aber gleichzeitig Nachbesserungen an. Es sei richtig, den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegenzutreten und insbesondere für Unternehmen steuerliche Erleichterungen einzuführen, erklärte DRV-Präsident Manfred Nüssel vergangene Woche in Berlin. Nüssel sprach von einem "Schritt in die richtige Richtung, der allein jedoch noch nicht ausreicht".
Für die dem DRV angeschlossenen landwirtschaftlichen Genossenschaften fordert der Präsident eine weitergehende Verbesserung der Zinsschrankenregelung. Konkret gehe es dabei um eine Anhebung der Toleranzgrenze von 1 % auf 5 % statt der bisher geplanten 2 % im Hinblick auf die sogenannte Escape-Klausel. Nur so seien die Unternehmen in der Lage, Schwankungen auf den volatilen Märkten hinreichend zu begegnen.
In einem Schreiben an Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk setzt sich Nüssel ferner für die grundsätzliche Nichtanwendung der Verlustabzugsbeschränkungen des § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auf Genossenschaften ein und nennt deren personenbezogene Struktur als Begründung. Ansonsten würden notwendige strukturelle Veränderungen verhindert, warnt der DRV-Präsident.
Des Weiteren mahnt Nüssel einen wirksamen Bürokratieabbau bei den Regelungen der Abgeltungsteuer für landwirtschaftliche Genossenschaften an. Zur Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen durch Nichtkreditinstitute müsse die reine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Gewinnausschüttungen genügen. Überflüssig sei die geplante Wiedereinführung des mit dem "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" entfallenen Sammelantragsverfahrens für Nichtkreditinstitute. Damit würden laut Nüssel die landwirtschaftlichen Genossenschaften unnötig belastet.
vgl.: DBV: Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt einige Vorteile (13.11.09)