Das DRV-Präsidium warf der Brüsseler Behörde in einer vergangene Woche verabschiedeten Stellungnahme zu der Kommissionsmitteilung "Vorbereitung auf den Gesundheits-Check der Gemeinsamen Agrarpolitik" vor, damit eine einschneidende Verletzung ihres eigenen Anspruchs vorgenommen zu haben. Die EU-Kommission habe wiederholt angekündigt, 2008 eine Gesundheitsprüfung der Agrarreform durchzuführen mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der geänderten Instrumente zu überprüfen und zu optimieren. Von einer erneuten Agrarreform habe sie bislang immer deutlich Abstand genommen. Die jetzt von der Brüsseler Behörde ins Gespräch gebrachte Begrenzung der Direktzahlungen nach oben könne gerade aus Sicht der Genossenschaften nicht als Verbesserung oder Vereinfachung des Systems erkannt und erst recht nicht akzeptiert werden, betonte das DRV-Präsidium. Die Andeutungen ließen vielmehr erkennen, dass hier ein Systemwechsel angestrebt werde. Durch eine progressive Kürzung der Direktzahlungen würden insbesondere die in Ostdeutschland als Mehrfamilienbetriebe wirtschaftenden Agrargenossenschaften in ungerechtfertigter Weise erheblich und vor allem einseitig belastet.
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