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DRV: Mehr Rechtssicherheit durch das neue Pflanzenschutzgesetz

Das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, das am Montag vergangener Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) nochmals begrüßt worden. Mit dem Gesetz werde das 2009 verabschiedete europäische Pflanzenschutzpaket in nationales Recht überführt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, das am Montag vergangener Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) nochmals begrüßt worden. Mit dem Gesetz werde das 2009 verabschiedete europäische Pflanzenschutzpaket in nationales Recht überführt. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und europäischer Harmonisierung“, betonte der DRV-Referent für Agrar-Betriebsmittel, Dr. Michael Reininger. Er wies darauf hin, dass das Pflanzenschutzgesetz erstmals Strafvorschriften bei groben Verstößen vorsehe. „Strafvorschriften schrecken ab, ebenso der drohende Entzug von erteilten Genehmigungen“, so Reininger. Durch diese Verschärfungen verliere der deutsche Markt an Attraktivität für den Handel mit illegalen Produkten. Als positiv wertete der DRV-Präsident die Neuregelung, wonach innerhalb derselben Klimazone Pflanzenschutzmittelzulassungen zwingend gegenseitig anerkannt werden. Hierfür sei nun der Grundstein gelegt. Der Raiffeisenverband fordere aber auch für Pflanzenschutzmittel, die nach dem alten Regime vor Juni 2011 zugelassen worden seien, eine praktikable Regelung für die Anerkennung der Zulassung, erklärte Reininger. Als unhaltbar bewertete er die chemikalienrechtlichen Abgabebestimmungen. Obwohl immer mehr Produkte mit den seit 2009 verwendbaren GHS-Symbolen gekennzeichnet seien, gebe es weiterhin keine praxistauglichen Abgaberegelungen. Selbst sachkundige, erfahrene Verkäufer könnten kaum noch nachvollziehen, unter welchen Bedingungen bestimmte Produkte abgegeben werden dürften. AgE

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