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DRV sieht keinen Bedarf für „Branchenverbände“

Kritisch bewertet der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) die Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Ablösegesetz zum Marktstrukturgesetz. Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen wird dem Raiffeisenverband zufolge der Situation in Deutschland zumindest teilweise nicht gerecht.

Lesezeit: 1 Minuten

Kritisch bewertet der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) die Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Ablösegesetz zum Marktstrukturgesetz. Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen wird dem Raiffeisenverband zufolge der Situation in Deutschland zumindest teilweise nicht gerecht.


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Beispielsweise sieht der DRV keinen Bedarf, mit sogenannten „Branchenverbänden“ eine neue Organisationsform zu schaffen. Zwar befürworte man grundsätzlich das mit der Schaffung von Branchenorganisationen verfolgte Ziel eines engen Dialogs zwischen den verschiedenen Partnern der Lebensmittelkette; allerdings könne ein solcher Dialog im Rahmen der vorhandenen Strukturen und Organisationen bewerkstelligt werden.


Branchenorganisationen seien in vielen EU-Ländern, so auch in Deutschland, nicht verbreitet und auch nicht erforderlich, heißt es beim DRV. Dort sieht man generell keine Notwendigkeit zur Schaffung neuer Organisationsformen in Deutschland. Keinesfalls dürfe es mit der Tätigkeit solcher Organisationen zu einer Einschränkung des Wettbewerbs oder der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes kommen.


Mit Blick auf die EU erinnert der DRV an seine bisherige Position, allenfalls fakultative Regelungen zu schaffen. Den Mitgliedstaaten müsse überlassen bleiben, Entscheidungen über solche Branchenorganisationen nach Maßgabe der nationalen Verhältnisse und Bedingungen zu treffen. (AgE)

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