„Beim Düngerecht muss es um Gewässerschutz, die Nitratrichtlinie und eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Nutzpflanzen gehen. Die anstehende Novelle der Düngeverordnung darf nicht als strukturpolitisches Instrument zweckentfremdet werden. Die vorgesehene Länderöffnungsklausel und die Phosphatregelung lehnen die Landwirte daher ab.“
Das sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied auf der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark und ging damit auf die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung der Düngeverordnung ein.
Dem vorliegenden Verordnungsentwurf sei zwar zu bescheinigen, dass dem Prinzip der bedarfsgerechten Düngung im Grundsatz Rechnung getragen werde, so der Bauernpräsident. Dennoch bestehe in einigen Punkten dringender Nachbesserungsbedarf, so zum Beispiel bei den Ausbringungsfristen für Wirtschaftsdünger, der drohenden Beschränkung der Herbstdüngung und bei den vorgeschlagenen Dokumentationspflichten.
Insbesondere die vorgesehene Beschränkung der Phosphatdüngung sei nicht durch die Nitratrichtlinie legitimiert, bringe kaum Mehrwert für den Gewässerschutz und setze insbesondere kleine und mittlere viehhaltende Betriebe unter Druck.
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