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Düngenovelle: Engere Ausbringzeiten und schärfere Regeln

Die Gewässerbelastung durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft ist nicht so massiv wie manche Messverfahren und Medienberichte besagen; an einer spürbaren Verschärfung der Düngeverordnung führt gleichwohl kein Weg vorbei. Das war das Fazit der DBV-Ackerbautagung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Gewässerbelastung durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft ist nicht so massiv wie manche Messverfahren und Medienberichte besagen; an einer spürbaren Verschärfung der Düngeverordnung führt gleichwohl kein Weg vorbei. Das war das Fazit einer Vortrags- und Diskussionsrunde zum Thema Düngung, die der Deutsche Bauernverband (DBV) im Rahmen seiner 2. Ackerbautagung vergangene Woche in Berlin veranstaltet hat.


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Wie der Leiter des Referats Pflanzenbau im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Stürmer, dort erklärte, resultiert der bekannte „Malta-Chart“, wonach Deutschland neben der Mittelmeerinsel EU-weit die höchsten Nitratwerte im Grundwasser aufweist, aus der Tatsache, dass beim sogenannten Belastungsmessnetz im Jahr 1992 die 162 Messpunkte speziell in Gegenden mit besonders hoher Grundwasserbelastung gesetzt wurden.


So habe man speziell die Entwicklung in den Regionen mit hohem Nährstoffeintrag verfolgen wollen, erläuterte Stürmer. Dadurch ergebe sich zwangsläufig eine hohe Grundbelastung, die aber nicht direkt mit den Werten anderer europäischer Länder verglichen werden könne, in denen die Messpunkte breiter gestreut seien.


Stürmer zufolge weist beispielsweise das Messnetz „Monitoring Grundwassergüte“ mit wesentlich mehr Messpunkten und einer breiteren räumlichen Streuung einen deutlich besseren Zustand des deutschen Wasserhaushalts aus, was nach seiner Einschätzung aber nichts an den Problemen mit hohen Nitratwerten in bestimmten Landesteilen ändert.


Dabei handelt es sich nach Angaben des Ministerialbeamten nicht nur um die intensiven Viehhaltungsregionen im Nordwesten der Bundesrepublik. Ähnliche Werte seien auch in reinen Ackerbaugebieten zu finden, in denen wegen geringer Niederschläge nur eine langsame Grundwasserneubildung stattfinde. Diese ungelösten Probleme, aber insbesondere auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland sind laut Stürmer Anlass für die Novellierung der Düngeverordnung.


Steffen Pingen vom Referat Umweltpolitik des DBV warnte in diesem Zusammenhang vor Überregulierung und warb für einen fachlichen und praxisgerechten Ansatz bei der Novellierung der Düngeverordnung.

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