Das Bundeskartellamt hat der Supermarktkette Edeka vorgeworfen, ihre Marktmacht gegenüber Lieferanten in unzulässiger Weise ausgenutzt zu haben, nachdem sie 2009 die Plus-Märkte übernommen hatte.
So habe Edeka unter anderem bessere Einzelkonditionen von Plus im Wege des Rosinenpickens verlangt und pauschale und unbegründete Forderungen von erheblichen Sonderzahlungen geltend gemacht, teilte die Behörde in Bonn mit. Das Vorgehen gegenüber den Lieferanten sei missbräuchlich gewesen. Die geforderten Hochzeitsrabatte hätten gegen das Anzapfverbot verstoßen.
Das Anzapfverbot besagt, dass ein Handelsunternehmen seine Lieferanten nicht dazu auffordern darf, ihm Vorteile zu gewähren, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist, schreibt das Bundeskartellamt auf seiner Internetseite.
„Wenn ein Lebensmitteleinzelhändler wie Edeka eine so starke Marktstellung hat, dass Lieferanten von ihm abhängig sind, darf er gegenüber diesen Lieferanten keine Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund fordern", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Mit der Entscheidung im Fall Edeka sei ein Grundsatzverfahren beendet worden. Ein finanzielles Nachspiel, zum Beispiel ein Bußgeld, hat die Einschätzung der Kartellwächter aber nicht.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich.
Bauernverband begrüßt Entscheidung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) betont die Bedeutung eines funktionsfähigen Wettbewerbs und des Schutzes kleiner mittelständischer Unternehmen in der Land- und Ernährungswirtschaft als Erzeuger und Lieferanten in der Lebensmittelkette.
Die Entscheidung trage dazu bei, dass die großen Lebensmittel-Einzelhändler ihre starke Marktstellung nicht weiter ausnutzen, um von abhängigen Lieferanten Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund einzufordern, betonte der DBV.