Die Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik von 2014 bis 2020 treten diese Woche in die heiße Phase ein. Das Ziel ist es, Europa am späten Mittwochnachmittag (26.6.) in Brüssel eine politische Einigung zu präsentieren. Aber auf dem Weg dorthin müssen Rat, Europaparlament und Europäische Kommission noch einige Hindernisse überwinden.
Nach den bisherigen Triloggesprächen stand am vergangenen Freitag fest, dass es ein Greening der Direktzahlungen geben wird - und zwar entweder mit den drei bekannten Maßnahmen Anbaudiversifizierung, Grünlandumbruchverbot und ökologische Vorrangflächen oder über Agrarumweltmaßnahmen beziehungsweise nationale Zertifizierungssysteme.
Um in den Genuss der vollen Direktzahlungen zu gelangen, müssen Landwirte mit einer Ackerfläche von 10 ha bis 30 ha - sofern sie keine äquivalenten Programme nachweisen können - künftig unter anderem wenigstens zwei Ackerfrüchte anbauen, größere Betriebe sogar drei. Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn wenigstens drei Viertel dieser Fläche mit Gräsern bestellt sind oder wenn die gesamte förderfähige Fläche zu mehr als 75 % aus Dauergrünland besteht. Wieviel Prozent als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden sollen, war hingegen zuletzt weiter offen.
Auch die betriebsgrößenabhängige Kappung der Direktzahlungen bleibt eine höchst politische Frage, die erst ganz zum Schluss entschieden wird. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş hofft in diesem Zusammenhang weiter, zumindest eine verpflichtenden Absenkung von Beträgen, die über 150 000 Euro hinausgehen, zu erwirken. Das Ende der Zuckerquoten wird wahrscheinlich auf 2017 festgesetzt. (AgE/ad)
vgl.:
Bioland warnt vor Scheitern der Ökologisierung (23.6.2013)