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Ernährungswirtschaft ärgert sich über Kartellamt

Die restriktive Anwendung des Kartellrechts durch das Bundeskartellamt beeinträchtige die unternehmerischen Handlungsspielräume der Ernährungswirtschaft in Deutschland. Das hat der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungswirtschaft (BVE), Peter Feller, erklärt.

Lesezeit: 1 Minuten

Die restriktive Anwendung des Kartellrechts durch das Bundeskartellamt beeinträchtige die unternehmerischen Handlungsspielräume der Ernährungswirtschaft in Deutschland. Das hat der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungswirtschaft (BVE), Peter Feller, erklärt. Die bestehenden kartellrechtlichen "Graubereiche" und die damit verbundenen Unwägbarkeiten seien vor dem Hintergrund drakonischer Bußgeldandrohungen für die Unternehmen der Ernährungsindustrie nicht akzeptabel.


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Feller sprach sich dafür aus, den Diskussionsprozess mit den Wettbewerbshütern in konstruktiver Weise fortzusetzen sowie einen Runden Tisch mit Bundeskartellamt, Handel und Industrie zu bilden, um auf diese Weise "erforderliche Klarstellungen" herbeizuführen. Solche Klarstellungen erwartet er unter anderem dazu, was Unternehmen miteinander besprechen dürfen.


Viele Hersteller beklagten außerdem, die Konzentration im Handel führe immer wieder dazu, dass von Handelsunternehmen über bestehende Verträge hinaus zusätzliche Forderungen erhoben und Verhaltensweisen praktiziert würden, die über das rechtlich Zulässige hinausgingen.

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