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EU-Genehmigung für Absatzfondsgesetz verlängert

Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung des deutschen Absatzfondsgesetzes bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Wie die CMA mitteilte, stehen in den nächsten fünf Jahren somit bis zu 610 Mio. Euro für ihre eigenen Absatzförderaktivitäten und für die Marktberichterstattung der ZMP zur Verfügung.

Lesezeit: 1 Minuten

Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung des deutschen Absatzfondsgesetzes bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Wie die CMA mitteilte, stehen in den nächsten fünf Jahren somit bis zu 610 Mio. Euro für ihre eigenen Absatzförderaktivitäten und für die Marktberichterstattung der ZMP zur Verfügung. "Die deutschen Bauern haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung und im Hinblick auf die sich rasch wandelnden Märkte ist eine starke CMA wichtiger denn je", betonte CMA-Geschäftsführer Markus Kraus anlässlich der Brüsseler Entscheidung, die er begrüßte. Die EU-Genehmigung ist alle fünf Jahre erforderlich, da der Absatzförderungsfonds der deutschen Land und Ernährungswirtschaft mit sogenannten parafiskalischen Geldern arbeitet, die aus Sicht der EU-Kommission wie staatliche Gelder zu behandeln sind. Während das Absatzfondsgesetz EU-rechtlich damit auf der sicheren Seite ist, steht es in Deutschland unter verschärfter Beobachtung, denn voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wird in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gerichtet. Die mündliche Verhandlung hatte Mitte September stattgefunden.

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