Die EU-Kommission reagiert auf die anhaltende Kritik an der Definition von Dauergrünland. Wie Agrarkommissar Phil Hogan beim Treffen der Landwirtschaftsminister in Brüssel ankündigte, soll der Anbau von Leguminosen wie Alfalfa nach fünf Jahren ausdrücklich nicht zur automatischen Umwandlung der entsprechenden Fläche in Dauergrünland führen.
Dies soll ebenso für Brachland gelten, das als ökologische Vorrangfläche deklariert wurde, sowie für Flächen, die einer Agrarumweltmaßnahme unterliegen.
Hogan sagte zu, die Kommission werde umgehend einen entsprechenden Auslegungshinweis verabschieden, um Bedenken gerade auch deutscher Landwirte Rechnung zu tragen. Bestimmte Grünlandtypen sollen ferner einfacher identifiziert werden können. Gleichzeitig will der Ire mehr Flexibilität bei der Berechnung von ökologischen Vorrangflächen gewähren; unter anderem sollen Hecken und Waldstreifen mit Unterbrechungen von bis zu vier Metern als Einheit anerkannt werden.
Daneben beabsichtigt die Kommission, den Mitgliedstaaten zu erlauben, nur beantragte ökologische Vorrangflächen auch kartieren zu müssen. In berechtigten Fällen will die Kommission gestatten, Vorrangflächen anzurechnen, die vom Acker durch einen Graben, einen Weg oder eine andere nicht beihilfefähige Fläche getrennt sind.
Schließlich soll eine eventuell fehlende ökologische Vorrangfläche durch eine andere ökologische Vorrangfläche wettgemacht werden können, selbst wenn dieses Terrain gar nicht deklariert wurde. Die neuen Regeln sollen noch für das Antragsjahr 2015 greifen. Im Verlauf des Jahres will Hogan weitere Schritte unternehmen.
Mehr:
DBV: „Dauergrünland-Regelungen der EU schaden dem Grünlanderhalt“ (13.5.2015)