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EU-Parlament verbessert Vorschlag zur neuen Öko-Verordnung deutlich

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert die Europaabgeordneten auf, jetzt für eine positive Weiterentwicklung des Bio-Rechts zu sorgen. Anlass sind die heutigen Beratungen des Agrarausschusses vom EU-Parlament in Brüssel.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die EU-Abgeordneten haben am Dienstag ein positives Zeichen für Bio gesetzt“, so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), zur beschlossenen Parlaments-Position zum neuen Bio-Recht.


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„Viele bewährte Regeln des bestehenden Bio-Rechts sollen fortgeführt wurden. Es ist auch gut, dass sich die Europa-Abgeordneten gegen spezielle Bio-Grenzwerte bei Pestizid-Kontaminationen ausgesprochen haben“, betont Löwenstein. Der BÖLW kritisiert jedoch scharf, dass das EU-Parlament seinen eigenen Vorschlag gegen Bio-Grenzwerte mit einer Zusatzklausel infrage stellt, nach der bereits im Jahr 2020 Grenzwerte eingeführt werden könnten. „Das EU-Parlament schafft mit seiner widersprüchlichen Entscheidung zu Grenzwerten das Gegenteil von dem, was jetzt Not tut: Rechtsklarheit und Investitionssicherheit für die Betriebe und Unternehmen, die in die Bio-Produktion einsteigen oder diese ausbauen wollen“, betonte Löwenstein.

 

Löwenstein begrüßte, dass das bewährte System der Öko-Kontrolle beibehalten werden soll. Ebenfalls positiv bewertet der BÖLW-Vorsitzende, dass die EU-Abgeordneten sich auf eine Liste von Aufgaben geeinigt haben, mit der die Umsetzung des Bio-Rechts verbessert werden soll. Löwenstein begrüßt auch die Parlamentsposition zum Geltungsbereich und die Möglichkeit zu regionalen Anpassungen der Öko-Verordnung. Gut sind auch die Vorschläge für neue Regelungen zu Öko-Züchtung, Bio-Aromen und für eine bessere Waren-Rückverfolgbarkeit. Viele dieser Vorschläge wurden von Berichterstatter Martin Häusling eingebracht und fanden die Unterstützung des Parlaments.

 

Als enttäuschend bewertet der BÖLW die Position des EU-Parlaments zu Importen, die nicht zu mehr Sicherheit bei Bio-Einfuhren führen würden, sondern nur bewirken, eine Öko-Produktion in Ländern des Südens unsinnig zu erschweren.

 

Mit der Entscheidung des EU-Parlaments beginnt nun der Trilog, in dem der Gesetzentwurf final verhandelt wird. Löwenstein forderte Bundesminister Schmidt und Berichterstatter Martin Häusling auf, sich weiter für die substanzielle Weiterentwicklung des Bio-Rechts einzusetzen und bestehende Defizite im Trilog zu beheben. „Wer Bio in Europa voran bringen will, muss Rechts-unsicherheiten, die sich aus einer fortdauernden Debatte um spezielle Bio-Grenzwerte ergeben, dauerhaft ausschließen.“

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