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Fachfremder Beschluss von EuGH zwingt Landwirte zum Grünlandumbruch!

Der Anbau von Luzerne, Klee oder Ackergras bedeutet keine Unterbrechung des Status „Grünland“. Das hat der EuGH in einem Urteil entschieden und damit einen völlig fachfremden Beschluss gefasst, meint Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Anbau von Luzerne, Klee oder Ackergras bedeutet keine Unterbrechung des Status „Grünland“. Das hat der EuGH in einem Urteil entschieden und damit einen völlig fachfremden Beschluss gefasst, meint Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament.


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"Das Urteil bedeutet, dass Flächen nach mehr als 5 Jahren „Grünnutzung“ nicht mehr als Ackerland genutzt werden dürfen", so Deß weiter. In der Praxis bewirke das EuGH-Urteil seinen Informationen nach, dass jetzt Tausende Hektar Grünland umgepflügt werden, damit der Ackerstatus nicht verloren geht.


Geklagt hat ein Landwirt aus Schleswig-Holstein, dem das Grüne Landwirtschaftsministerium den Ackerstatus versagt hatte.


"Die Kommission ist aufgefordert, jetzt schnell für Klarheit zu sorgen. Es muss klargestellt werden, dass auch nach fünfjähriger Nutzung einer Fläche als Grünland der Ackerstatus erhalten bleibt", so Deß. In der Angelegenheit habe er sich an Kommissar Phil Hogan gewandt mit der Frage, welche juristischen Möglichkeiten es gibt, um für betroffene Landwirte eine vernünftige Lösung zu finden.


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