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Fischer Boel überzeugt vom Konzept

Mit dem Gesundheits-Check will die EU-Kommission die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) weiter modernisieren, vereinfachen sowie verbleibende Beschränkungen aufheben, Direktzahlungen noch weiter von der Produktion abzukoppeln, Flächenstilllegungsregelung abzuschaffen, Milchquoten bis 2015 aufzuheben und Marktinterventionen rückzuführen.

Lesezeit: 7 Minuten

Das hat EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel am Dienstag als Begründung genannt. Teil des Gesamtpaketes ist dabei außerdem, die direkten Zahlungen an die Landwirte zu kürzen und die so frei werdenden Mittel umzuschichten, damit die EU-Landwirtschaft besser auf neue Herausforderungen wie den Klimawandel reagieren kann. "Beim Gesundheitscheck geht es uns vor allem darum, die Landwirte frei zu machen, damit sie die wachsende Nachfrage nach Agrarerzeugnissen befriedigen und rasch auf Marktsignale reagieren können", so Fischer Boel.


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Der Kommissionsvorschlag sieht u.a. weniger Mittel für Direktzahlungen und mehr Mittel für die ländliche Entwicklung vor. Derzeit werden die Zahlungen für Landwirte, die direkte Beihilfen in Höhe von über 5 000 Euro jährlich erhalten, um 5 % gekürzt. Die EU-Kommission schlägt vor, diese Modulation bis 2012 auf 13 % anzuheben. Größere Betriebe müssten höhere Abschläge hinnehmen (zusätzliche 3 % für Betriebe, die mehr als 100 000 Euro pro Jahr erhalten, zusätzliche 6 % für Betriebe mit über 200 000 Euro pro Jahr und zusätzliche 9 % für Betriebe mit mehr als 300 000 Euro pro Jahr.) Für diese landwirtschaftlichen Betriebe wären dies insgesamt also 22 %, die dafür im Bereich ländliche Entwicklung eingesetzt werden sollen.


Zudem sieht der Vorschlag u.a. Hilfe für Sektoren mit besonderen Problemen vor. Zurzeit können die Mitgliedstaaten bis zu 10 % des Anteils der einzelnen Sektoren an der nationalen Obergrenze für Direktzahlungen einbehalten und in dem betreffenden Sektor etwa für Umweltmaßnehmen einsetzen. Die EU-Kommission möchte diese Regelung flexibler gestalten. Ihrem Vorschlag zufolge müssen die Mittel künftig nicht mehr in den betreffenden Sektor selbst zurückfließen, sondern können für Landwirte zur Verfügung gestellt werden, die Milch, Rindfleisch oder Schaf- und Ziegenfleisch in benachteiligten Gebieten produzieren. Eine weitere Möglichkeit wäre die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen im Bereich des Risikomanagement, etwa für Ernteversicherungsregelungen, die bei Naturkatastrophen greifen, oder für einen Fonds auf Gegenseitigkeit, der beim Auftreten von Tierseuchen hilft. Dabei sollen sich die Instrumente zur Angebotssteuerung nicht negativ auf die Fähigkeit der Landwirte auswirken, auf Marktsignale zu reagieren. Die EU-Kommission schlägt vor, die Interventionsregelung für Hartweizen, Reis und Schweinefleisch abzuschaffen, die Intervention für Futtergetreide auf null festzusetzen und für Brotweizen, Butter und Magermilchpulver Ausschreibungsverfahren einzuführen.


Der Kommissionsvorschlag sieht darüber hinaus u.a. Zahlungsuntergrenzen vor. Die Mitgliedstaaten sollen entweder einen Mindestbetrag von 250 Euro oder eine beihilfefähige Mindestfläche von mindestens einem Hektar je Betrieb oder beides anwenden. Kleinere Stützungsregelungen werden entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen: Für Hanf, Trockenfutter, Eiweißpflanzen und Nüsse soll dies sofort geschehen, für Reis, Stärkekartoffeln und lange Flachsfasern soll es einen Übergangszeitraum geben. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Energiepflanzenregelung abzuschaffen.


Die Pläne in der Übersicht


Abschaffung der Flächenstilllegung: Die Kommission schlägt vor, Landwirte in der pflanzlichen Erzeugung von der Pflicht zu befreien, 10 % ihrer Flächen stillzulegen, um so ihr Produktionspotenzial zu maximieren.


Auslaufen der Milchquotenregelung: Die Milchquotenregelung wird im April 2015 auslaufen. Um eine "sanfte" Landung zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, die Quote über fünf Jahre von 2009/10 bis 2013/14 um jeweils 1 % aufzustocken.


Entkoppelung der Stützungszahlungen: Bei der GAP-Reform wurden die direkten Beihilfen für die Landwirtschaft von der Produktion "entkoppelt", d.h., die Zahlungen waren nicht mehr an die Produktion eines bestimmten Produkts gebunden. Einige Mitgliedstaaten haben sich damals dafür entschieden, bestimmte an die Produktion gekoppelte Zahlungen beizubehalten. Die Kommission schlägt nun vor, die noch verbleibenden gekoppelten Zahlungen abzuschaffen und in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen. Ausnahmen bilden die Mutterkuhprämie und die Prämie für Schaf- und Ziegenfleisch, wo die derzeitige gekoppelte Stützung beibehalten werden kann.


Auslaufen des "historischen Modells": In einigen Mitgliedstaaten erhielten die Landwirte Zahlungen auf der Grundlage der Beträge, die sie während eines Referenzzeitraums erhalten hatten. In anderen Mitgliedstaaten stützten sich die Zahlungen auf die Beträge, die die Landwirte in einer bestimmten Region während eines Referenzzeitraums je Hektar erhielten. Da es mit der Zeit immer schwerer wird, das historische Modell zu rechtfertigen, schlägt die Kommission vor, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, ein pauschaleres System einzuführen.


Ausdehnung der einheitlichen Flächenzahlungen (SAPS): Zehn der zwölf neuen Mitgliedstaaten wenden die vereinfachte Regelung für die einheitliche Flächenzahlung an. Diese Regelung sollte eigentlich im Jahr 2010 auslaufen, die Kommission schlägt aber vor, sie bis 2013 weiterzuführen.


Cross Compliance: Die Zahlungen an die Landwirte sind an die Einhaltung von Qualitätsstandards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelqualität gebunden, und Landwirte, die sich nicht an diese Anforderungen halten, müssen damit rechnen, dass ihre Zahlungen gekürzt werden. Diese so genannte Cross Compliance soll vereinfacht werden, d.h., bestimmte Standards, die nicht mehr relevant sind oder nicht unter die Verantwortung der Betriebsinhaber fallen, werden aufgegeben. Gleichzeitig wird es neue Anforderungen geben, die darauf abzielen, den Umweltnutzen der Flächenstilllegung zu erhalten und die Wasserbewirtschaftung zu verbessern.


Hilfe für Sektoren mit besonderen Problemen: Zurzeit können die Mitgliedstaaten bis zu 10 % des Anteils der einzelnen Sektoren an der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen einbehalten und in dem betreffenden Sektor für Umweltschutzmaßnahmen oder für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einsetzen. Die Kommission möchte diese Regelung flexibler gestalten. Ihrem Vorschlag zufolge müssen die Mittel künftig nicht mehr in den betreffenden Sektor selbst zurückfließen, sondern können für Landwirte zur Verfügung gestellt werden, die Milch, Rindfleisch oder Schaf- und Ziegenfleisch in benachteiligten Gebieten produzieren. Eine weitere Möglichkeit wäre die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen im Bereich des Risikomanagements, etwa für Ernteversicherungsregelungen, die bei Naturkatastrophen greifen, oder für einen Fonds auf Gegenseitigkeit, der beim Ausbruch von Tierseuchen hilft. Schließlich sollen auch Länder, die derzeit die SAPS anwenden, in die Regelung einbezogen werden können.


Weniger Mittel für Direktzahlungen, mehr Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums: Derzeit werden die Zahlungen für Landwirte, die direkte Beihilfen in Höhe von über 5 000 EUR jährlich erhalten, um 5 % gekürzt, und der betreffende Betrag wird in den Haushalt für die Entwicklung des ländlichen Raums eingestellt. Die Kommission schlägt vor, diese Modulation bis 2012 auf 13 % anzuheben. Größere Betriebe müssten höhere Abschläge hinnehmen (zusätzliche 3 % für Betriebe, die mehr als 100 000 EUR pro Jahr erhalten, zusätzliche 6 % für Betriebe mit über 200 000 EUR pro Jahr und zusätzliche 9 % für Betriebe mit mehr als 300 000 EUR pro Jahr. Diese Mittel könnten dann von den Mitgliedstaaten für die Aufstockung von Programmen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserbewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Vielfalt verwendet werden.


Interventionsmechanismen: Die Instrumente zur Angebotssteuerung sollen sich nicht negativ auf die Fähigkeit der Landwirte auswirken, auf Marktsignale zu reagieren. Die Kommission schlägt daher vor, die Interventionsregelung für Hartweizen, Reis und Schweinefleisch abzuschaffen, die Intervention für Futtergetreide auf null festzusetzen und für Brotweizen, Butter und Magermilchpulver Ausschreibungsverfahren einzuführen.


Zahlungsuntergrenzen: Die Mitgliedstaaten sollen entweder einen Mindestbetrag von 250 EUR oder eine beihilfefähige Mindestfläche von mindestens 1 Hektar je Betrieb oder beides anwenden. Sonstige Maßnahmen: Eine Reihe kleinerer Stützungsregelungen wird entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen. Für Hanf, Trockenfutter, Eiweißpflanzen und Nüsse soll dies sofort geschehen; für Reis, Stärkekartoffeln und lange Flachsfasern soll es einen Übergangszeitraum geben. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Energiepflanzenregelung abzuschaffen.


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