Die EU-Mitgliedstaaten haben sich vergangene Woche mehrheitlich dafür ausgesprochen, Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) an die Durchführung von Fütterungsstudien mit Nagetieren zu binden. Dabei werden Teile der entsprechenden Pflanze 90 Tage lang an die Versuchstiere, beispielsweise Ratten, verfüttert.
Nach Angaben der Europäischen Kommission waren solche Fütterungsstudien bereits bisher 70 % der Zulassungsanträge beigelegt, selbst wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht ausdrücklich angefordert worden waren. Die Kommission betrachtet die Fütterungsstudien nicht als verletzend; die Tiere würden ausgewogen gefüttert.
Das sieht der Deutsche Tierschutzbund anders. Die Regeln seien nicht mit den Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie vereinbar, auf die Verwendung lebender Tiere zu verzichten oder deren Einsatz wo immer möglich zu verringern, erklärte die Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz, Dr. Brigitte Rusche, zu der Entscheidung. Ferner widerspräche sie dem Staatsziel Tierschutz im deutschen Grundgesetz und den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, nach denen Tierversuche ethisch vertretbar sein müssten.
Sie hält die Ergebnisse zudem nicht für aussagekräftig, da die wiederholten Zwangsfütterungen in hohen Dosen eine unausgewogene und unnatürliche Diät darstellten, die mit der Ernährungsweise des Menschen nur schwer vergleichbar sei. (AgE)