Die Landwirtschaft und Futtermittelbranche muss sich bei der Verabschiedung von Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene gemeinsam und mit allen Kräften einbringen. Das erklärte der Präsident des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT), Helmut Wulf, auf der 14. Jahrestagung in Bemen.
Der deutsche Standard sei international anerkannt und auf hohem Niveau. Ob die politischen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren überhaupt Innovationen und Investitionen in der Tierhaltung ermöglichen, sah er skeptisch. "Denn die wirtschaftlich erfolgreiche Veredlungswirtschaft steht seit einiger Zeit auf dem Prüfstand der Politik. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Futtermittelbranche, die einen wichtigen Beitrag zur effizienten und nachhaltigen Tierhaltung leistet", so Wulf.
Sicherheit hat höchste Priorität
In seiner Rede stellte Helmut Wulf erneut klar: „Die Futter- und Lebensmittelsicherheit haben für uns höchste Priorität. Dafür brauchen wir aber den Schulterschluss mit allen Beteiligten in der Warenkette. Zu allererst ist das der Landwirt. Darüber hinaus müssen wir mit unseren Lieferanten klare Vereinbarungen treffen, um Haftungsrisiken deutlich zuzuordnen. Jeder, der mit Rohstoffen handelt oder sie verarbeitet, muss seinen Teil der Verantwortung übernehmen: Händler, Einkäufer, Verarbeiter und Qualitätsverantwortliche in den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette.“
Wichtig seien vorbeugende Maßnahmen durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, eine konsequente Eigenkontrolle der Wareneingänge und schnelle Warnmeldungen, wenn Ereignisse erkannt werden. Dies alles führe insgesamt zu einem noch dichteren Sicherheitsnetz als in der Vergangenheit.
Wahlfreiheit anstelle von branchenweiten Verpflichtungen
Als Vertreter der deutschen Futterindustrie spricht sich der Verband gegen branchenweite, verpflichtende Vereinbarungen zu einer „gentechnikfreien“ Fütterung aus. Die Futtermittelwirtschaft orientiere sich immer an den Bedürfnissen der Kunden. Es gab und gibt „mit“ und „ohne“ Gentechnik. Forderungen des Lebensmitteleinzelhandels, flächendeckend gentechnikfreies Futter einzusetzen, lehnt der DVT entschieden ab. Die rechtlichen Unsicherheiten bei der Bewertung von Grenzwertüberschreitungen bedeuten ein wirtschaftliches Risiko, das der Branche nicht pauschal angelastet werden kann.
Wulf: „Der Grundsatz der Wahlfreiheit muss sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite gelten. Dies umfasst auch das Recht der landwirtschaftlichen Erzeuger auf freie Wahl der Produktionsmittel.“ Der DVT unterstützt jedoch freiwillige Initiativen zur Verwendung „gentechnikfreier“ Futtermittel im Rahmen von Einzelvereinbarungen, wenn diese praktikabel und im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens umsetzbar sind.