Die umfangreichen Nachweis-, Melde- und Kontrollverpflichtungen der InVeKoS-Verordnung sind symptomatisch für eine aus Sicht der Landwirte viel zu komplizierte und bürokratische Reform der EU-Agrarpolitik. Dies betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) am Freitag anlässlich des Bundesrats-Beschlusses über die Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), mit der der letzte Baustein zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2015 verabschiedet worden ist.
Insbesondere das Greening bringe zahlreiche Verpflichtungen und hohen administrativen Aufwand mit sich, der nicht nur die Landwirte, sondern auch die zuständigen Behörden nachhaltig belaste. Der DBV sieht sich damit in seiner Forderung nach Entbürokratisierung und kurzfristig realisierbaren Vereinfachungen bestätigt. Der Verband hat hierzu EU-Agrarkommissar Phil Hogan bereits eine Liste mit konkreten Vorschlägen überreicht.
Der Deutsche Bauernverband hatte sich insbesondere für eine drastische Reduzierung der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Nachmeldeverpflichtungen für Antragsteller bei nachträglichen Veränderungen eingesetzt. Positiv sei zu bewerten, dass unter anderem die Nachmeldepflicht bis zum 10. Oktober zur Nennung von Art, Artenbezeichnung und Artenanteil bei der Einsaat einer Kulturpflanzenmischung im Rahmen des Zwischenfruchtanbaus oder Gründecke als Ökologische Vorrangfläche fallen gelassen wurde.
Auch die im Rahmen der Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers ergänzte Klarstellung bezüglich der zulässigen Pflegemaßnahmen auf umweltsensiblem Dauergrünland wird begrüßt. Dennoch lösen vor allem die Regelungen zur Umsetzung des Greening und die damit verbundenen Antrags- und Dokumentationspflichten einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand bei den Landwirten aus.