Im Streit um den Gentechnikanbau in Deutschland zeichnet sich eine Lösung ab. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen Entwurf erarbeitet, der ein zweiphasiges Verfahren vorsieht: Wenn eine Mehrheit der Länder es wünscht, muss der Bund in Phase 1 via EU-Kommission verlangen, dass ganz Deutschland als Anbaugebiet aus dem Zulassungsantrag für eine neue Gentechnik-Pflanze gestrichen wird.
„Entscheidend ist, dass der Wunsch der Bundesländer dann auch wirklich zu einem Opt-out für das gesamte Bundesgebiet führt“, meinte dazu der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein. Das neue Gesetz dürfe hier keine Lücken lassen, mit denen das Verfahren unterlaufen werden könne. Lieber wäre dem BÖLW natürlich, dass der Bund selbst aktiv werden und bei der EU-Kommission auf ein nationales „Opt out“ drängen kann.
Weigert sich das Gentechnik-Unternehmen, Deutschland aus seinem Anbau-Antrag herauszunehmen, ist der Bund in Phase 2 verpflichtet eine nationale Rechtsverordnung auf den Weg bringen, über die der Bundesrat abstimmen muss. „Wirksame Gentech-Anbauverbote gemäß Phase 2 werden wir nur bekommen, wenn im Gesetz glasklar verankert ist, dass der Bund eine nationale Verbotsverordnung auf den Weg bringen muss, falls der sanfte Weg der Phase 1 nicht funktioniert“, so Löwenstein weiter. Nur mit einer bundesweiten Regelung könne die Gentechnikanbaufreiheit gesichert werden.
Anbauverbote auf Länderebene darf es seiner Meinung nach nur im Notfall fehlender Mehrheiten im Bundesrat geben, denn mit regional unterschiedlichen Regelungen sei das kostspielige Chaos eines Gentechnik-Flickenteppichs vorprogrammiert.