Der Antrag „Tierschutz bei Tiertransporten verbessern“ der Grünen im Bundestag ist vergangene Woche im Ernährungsausschuss gescheitert. Die Grünen-Abgeordneten hatten die Bundesregierung dazu auffordern wollen, sich auf EU-Ebene für eine ausnahmslose zeitliche Begrenzung von Tiertransporten auf acht Stunden einzusetzen. Innerhalb Deutschlands seien die Transporte auf höchstens vier Stunden und auf Entfernungen von maximal 200 km zu beschränken.
Der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, wertete die alleinige Forderung nach einer verkürzten Transportdauer als nicht hilfreich. Vielmehr sollten „technische und menschliche Beförderungsbedingungen im Fokus der Debatte stehen“. Bei Schlachttieren sei die Nähe zu Schlachthöfen ohnehin gegeben. Beim Transport von Zuchttieren sei darauf hinzuwirken, dass die Fahrzeuge mit modernster Technik wie Klimaanlagen und Nippeltränken ausgestattet seien und die Tiere von Fachkundigen betreut würden, unterstrich Goldmann.
Nach der derzeit gültigen Rechtslage müssten bei einer mehr als achtstündigen Beförderung zusätzliche Anforderungen an das Personal und die Fahrzeuge erfüllt sein. Ob diese EU-Regelungen ausreichten, werde derzeit von der Kommission in Brüssel geprüft. Danach entscheide sich, inwieweit Deutschland gesetzgeberisch eingreifen müsse.
Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes (DTB) wurde mit der Ablehnung des Antrags eine „wichtige Chance verpasst, ein klares und richtiges Signal in Richtung Bundesregierung zu setzen“. Die aktuellen Gesetzesvorgaben seien ungenügend, erklärte DTB-Präsident Wolfgang Apel. Rinder dürften europaweit bis zu 29 Stunden transportiert werden, ehe sie das Fahrzeug für eine Pause verlassen müssten. Ferner könnten sich die Tiere aufgrund zu hoher Ladedichten in den Transportern oft nicht hinlegen. (AgE)