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Höhere Fördersätze für investitionswillige Landwirte

Bayern verbessert die Förderbedingungen für Investitionen in der Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Bayern verbessert die Förderbedingungen für Investitionen in der Landwirtschaft. „Wir wollen unsere Landwirte  bei der Modernisierung ihrer Betriebe, bei der Umstellung auf besonders tiergerechte Haltungsformen und bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen noch stärker unterstützen“, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner gestern bei einer Sitzung des von ihm initiierten Runden Tisches für artgerechte Tierhaltung.


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Dies sei notwendig, um die bayerische Landwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken. Zusätzliche Investitionen kommen dem Minister zufolge aber nicht allein den Landwirten zugute, sondern dienen zudem dem Erhalt der Kulturlandschaft und sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum.


Laut Brunner wird ab 2013 der Basisfördersatz im Einzelbetrieblichen Investitionsförderprogramm (EIF) für alle Betriebszweige um fünf Prozentpunkte auf 25 % angehoben. Für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungssysteme wird künftig ein Zuschlag von zehn Punkten gewährt, der Höchstfördersatz steigt damit auf 35 %. Die maximal möglichen Zuschussbeträge pro Betrieb werden von 150 000 Euro auf 260 000 Euro fast verdoppelt. Zusätzlich legt der Freistaat ein einjähriges Sonderprogramm auf, das mit einem Fördersatz von 35 % vor allem kleinere Investitionen in tiergerechte Laufhöfe und in Hagelschutznetze ermöglichen soll. Das Programm soll auch die Anpassung von Ökobetrieben an die ab 2014 verschärften Vorgaben der EG-Öko-Verordnung im Bereich der Tierhaltung  erleichtern.


Entsprechende Förderanträge können investitionswillige Landwirte ab Anfang Februar stellen. Nähere Informationen zu den neuen Fördersätzen gibt es bei den örtlich zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/index.php

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