Das ist vergangene Woche im Agrarausschuss des Bundestages deutlich geworden. Das Gesetz schwäche den Innovationsstandort Deutschland, warnte die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB). Zu den Hauptkritikpunkten der DIB zählen die Beibehaltung der flurstücksgenauen Angaben im öffentlichen Teil des Standortregisters, das Festhalten an der bestehenden Haftungsregelung sowie die vorgesehenen, wissenschaftlich nicht begründeten Abstandsregelungen. In ähnlicher Weise äußerten sich die Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland (BIO Deutschland), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die BASF in ihren Stellungnahmen. Demgegenüber untergraben die vorgesehenen Gesetzesänderungen nach Ansicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) den Schutz der gentechnikfreien Produktion und leisten einer schleichenden Verunreinigung der Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Vorschub. Der BÖLW wertet die derzeitige Haftungsregelung als unzureichend, weil sie erst bei einer Verunreinigung mit GVO von 0,9 % greife. Auch das Kommissariat der deutschen Bischöfe mahnte in seiner Stellungnahme restriktive Regelungen an. Mit der Gesetzesänderung werde das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel einer Förderung der Gentechnik-Anwendung in Deutschland nicht erreicht, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Der DBV bekräftigte seine Forderung nach einer verschuldensabhängigen Haftung: "Wer beim Anbau alle Regeln der guten fachlichen Praxis einhält, darf nicht dem Risiko einer Haftung ausgesetzt werden", betonte der DBV.
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