Rund ein Drittel der Landwirte hat nach eigener Einschätzung auf dem Bodenmarkt schon mal mit außerlandwirtschaftlichen Investoren konkurriert. Das zeigt eine nicht repräsentative Umfrage des Departments für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung der Universität Göttingen, an der 566 Landwirte teilgenommen haben.
Der Konkurrenzdruck ist dabei in den neuen Bundesländern besonders ausgeprägt. 44 % der befragten Landwirte aus Ostdeutschland geben an, beim Bodenkauf schon mit Nicht- Landwirten konkurriert zu haben. Im alten Bundesgebiet sind das je nach Region immerhin auch noch 25 bis 35 %. Offenbar sei das Thema auch in den alten Bundesländern größer als viele bislang vermutet haben, schlussfolgern die Agrarwissenschaftler aus den Ergebnissen.
Nach Einschätzung der Umfrageteilnehmer sind bundesweit etwa 15 % der Agrarflächen im Eigentum außerlandwirtschaftlicher Investoren. Auch hier gibt es große Unterschiede zwischen Ost und West. In den neuen Bundesländern sollen Nicht-Landwirte schon mehr als ca. 22 % der Flächen besitzen, während es im früheren Bundesgebiet nur 12 bis 17 % sind.
Zu den außerlandwirtschaftlichen Investoren zählen die Befragten vor allem institutionelle Kapitalanleger (Fonds und Beteiligungsgesellschaften), vermögende Privatpersonen ohne landwirtschaftlichen Hintergrund und komplett branchenfremde Unternehmer. Keine eindeutige Haltung haben die Umfrageteilnehmer zu der Frage, ob auch Anleger aus dem vor- und nachgelagerten Bereich (Futtermittelhändler, Schlachter usw.) noch zu den branchenfremden Investoren zählen. Gut die Hälfte der Befragten sieht das so, während die andere Hälfte diese Anleger noch zur Agrarbranche zählt.
Die Umfrageteilnehmer befürworten eine stärkere Regulierung des Bodenmarktes, um weitere Verlagerungen in Richtung branchenfremder Eigentümer zumindest zu erschweren. Die Forderung, ortsansässige Landwirte zu privilegieren, findet dabei die mit Abstand höchste Zustimmung.
Nach Einschätzung der Wissenschaftler ist diese Forderung allerdings nur schwer rechtssicher umzusetzen. So müsse z. B. geklärt werden, ob mit Ortsansässigkeit die regionale Herkunft, der aktuelle Wohnsitz oder der Firmensitz eines Investors gemeint ist. Noch schwerer werde es bei Personen- und Kapitalgesellschaften. Dann sei die Frage zu beantworten, ob ein bestimmter Anteil der Gesellschafter oder Aktionäre im Umkreis wohnen müsse, um als ortsansässig zu gelten. Hinzu komme, dass die Betroffenen versuchen würden, die Regelung zu umgehen. In jedem Fall seien viele Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.
Angesichts dieser Risiken empfehlen die Göttinger Wissenschaftler der Politik, genau zu prüfen, ob eine Verschärfung des Bodenrechts agrarstrukturell und ökonomisch tatsächlich notwendig ist. Viele gewichtige Argumente sprächen auch dagegen.
Das gesamte Diskussionspapier von Dr. Carsten H. Emmann, Dennis Surmann und Prof. Dr. Ludwig Theuvsen finden Sie hier (Login erforderlich)