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Keine Einwände des Bundesrates gegen Beihilfen-Veröffentlichung

Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes, wonach EU-Beihilfen für Landwirte bald wieder im Internet aufgeführt werden sollen, ist beim Bundesrat auf keinen Widerspruch gestoßen. Er ließ die Vorlage vergangene Woche ohne Einwendungen passieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes, wonach EU-Beihilfen für Landwirte bald wieder im Internet aufgeführt werden sollen, ist beim Bundesrat auf keinen Widerspruch gestoßen. Er ließ die Vorlage vergangene Woche ohne Einwendungen passieren. Dem Entwurf zufolge werden in Deutschland ab dem 31. Mai auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Sofern die erhaltenen Beihilfezahlungen 1 250 Euro nicht überschreiten, sollen die Begünstigten in anonymisierter Form mittels eines Codes in der Statistik geführt werden.

 

Ebenfalls geplant ist die Angabe von Informationen zu den Beträgen, die die Beihilfeempfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr aus den einzelnen Fonds erhalten haben, sowie zu den damit finanzierten Maßnahmen. In den Gesetzentwurf aufgenommen wurde außerdem eine Datenschutzregelung, durch die eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 300 000 Euro bewehrt wird.

 

Bereits in den Jahren 2009 und 2010 waren in der EU die Zahlungen von Agrarsubventionen auch an natürliche Personen mit Namen und Wohnort im Internet offengelegt worden. Nach einer Klage von Landwirten aus Deutschland verbot der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2010 aber die Veröffentlichung dieser Daten. Die Nennung von Empfängernamen und den genauen Beträgen auf einer Internetseite sei ein unzulässiger Eingriff in das Privatleben, stellte der Gerichtshof damals fest. Die Europäische Kommission drängte jedoch im Rahmen der EU-Agrarreform auf die Wiedereinführung der Transparenzregelung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) steht einer namentlichen Nennung von natürlichen Personen als Empfänger von Direktzahlungen ablehnend gegenüber. Sie sei unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwerts vom Persönlichkeits- und Datenschutz nicht zu rechtfertigen. AgE

 

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