Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Darin ist u.a. der dauerhafte Wegfall der diskriminierenden Beschränkungen durch Selbstbehalt und Obergrenze bei der Besteuerung von Agrardiesel enthalten. Der deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung, weil sie Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb beim Agrardiesel reduziert. Gleichwohl sei dies nur ein erste Schritt auf dem Weg zur weiteren Harmonisierung der deutschen Agrardieselbesteuerung in Richtung europäischer Durchschnitt.
Ins gleiche Horn stößt auch der Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). Präsident Manfred Nüssel sieht auch nach der Gesetzesänderung Wettbewerbsnachteile für die deutsche Land- und Forstwirtschaft. Bei den vom DRV betreuten Agrargenossenschaften könnten diese bis zu 35.000 Euro je Unternehmen und Jahr betragen.
Der DBV fordert unterdessen, dass die aus Wettbewerbsgründen notwendige Entlastung auch innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei den Landwirten ankommt. Die Zollverwaltung sei gefordert, die eingetretenen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung von bis zu 8 Monaten zügig abzubauen. Förderlich hierfür wäre eine Vereinfachung des Antragsverfahrens durch Einführung einer Bagatellregelung bei den Angaben zum Dieselverbrauch im Forst. Hier könnten nach einem Vorschlag des DBV Betriebe mit weniger als 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben ausgenommen werden, da es hier gerade für kleinere Betriebe mit Forstanteil zu einem unverhältnismäßigen Aufwand in Antragstellung und -bearbeitung kommt.