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Kommission macht sich Bild über Kleinbrennereien

Die EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Dann werden der EU-Agrarministerrat und das Europäische Parlament erneut auf der Grundlage eines Berichts der EU-Kommission über das Weiterbestehen des Branntweinmonopols entscheiden.

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Die EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Dann werden der EU-Agrarministerrat und das Europäische Parlament erneut auf der Grundlage eines Berichts der EU-Kommission über das Weiterbestehen des Branntweinmonopols entscheiden. Aus diesem Grund hat der stellvertretende Generaldirektor Landwirtschaft der EU-Kommission, Lars Hoelgaard, Brennereien in Deutschland besucht, um anschließend einen Bericht schreiben zu können. Am Mittwoch traf er mit Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk zusammen, der nochmals die Bedeutung des deutschen Branntweinmonopol hervorhob. Es sichere nicht nur vielen tausend Kleinbrennern einen wichtigen Absatzweg, sondern sei auch ein entscheidender Beitrag für den Erhalt landschaftsprägender Streuobstwiesen mit ihrer ökologischen Artenvielfalt, so der Minister. Bundesweit würden von den Abfindungsbrennereien jährlich rund 75 000 Hektoliter reiner Alkohol - vor allem aus Streuobst - gebrannt. Zwei Drittel davon würden zu einem kostendeckenden Preis über das Branntweinmonopol mit Haushaltsmitteln des Bundes aufgekauft und ein Drittel als Edeldestillate vermarktet. "Wir stören den Wettbewerb der Alkoholhersteller innerhalb der EU nicht. Der Anteil des über das Branntweinmonopol verkauften Alkohols liegt EU-weit bei rund 1 %", betonte der Minister. Die rund 29 000 Abfindungsbrennereien in Deutschland würden ohne die Absatzmöglichkeiten über das Branntweinmonopol eine wichtige Vermarktungsschiene und damit die Existenzgrundlage verlieren. Anschließend traf Hoelgaard Bayerns Agrarminister Helmut Brunner, der ebenfalls auf eine rasche Verlängerung des Branntweinmonopols bis mindestens 2017 drängte. Die landwirtschaftlichen Brennereien in Bayern seien auf verlässliche Rahmenbedingungen zwingend angewiesen. Die derzeitige Begrenzung bis 2010 habe zu einem Investitionsstau geführt, der schnellstmöglich abgebaut werden müsse. Falls es nicht zu einer Verlängerung komme, sei ein Großteil der bayerischen Brennereien in ihrem Bestand gefährdet, sagte Brunner.

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