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Kommission präsentiert ihren Gesundheits-Check

Die internen Beratungen über die Gesetzesentwürfe für den Gesundheits-Check befinden sich auf der Zielgeraden.

Lesezeit: 4 Minuten

Am heutigen Montag legen die Kabinettschefs der 27 EU-Kommissare letzte Hand an die Texte an, bevor das Kommissionskollegium Dienstag das Vorschlagspaket verabschiedet. Trotz der langen Abstimmung und ihres erheblichen Umfangs sind die Texte bislang inhaltlich kaum verändert worden. Abweichend von der ursprünglichen Textfassung sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, auf der Grundlage objektiver Kriterien Betriebe, die nicht primär in der Landwirtschaft tätig sind, vom Erhalt der Direktzahlungen auszunehmen. Außerdem sollen im Rahmen des überarbeiteten Artikels 69 - der künftig Artikel 68 heißen soll - bis zu 10 % der für einen Sektor vorgesehenen Direktbeihilfen unter anderem verwendet werden können, um über die Bezuschussung von Fonds auf Gegenseitigkeit die wirtschaftlichen Schäden von Tier- und Pflanzenkrankheiten zu lindern. Im ersten Entwurf sollte das Geld nur für Tierseuchen verwendet werden können. Die von mehreren Kabinetten herangetragene Forderung nach einer stärkeren Aufstockung der Milchquoten und nach einer Ausweitung der Cross-Compliance-Bestimmungen konnte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel bisher abwehren. Nach ihrem Willen sollen die Milchquoten in den Jahren 2010/11 bis 2013/14 weiterhin um insgesamt viermal 1 % aufgestockt werden. Auch am Konzept der progressiven Modulation mit einer zusätzlichen Umschichtung in die Zweite Säule von bis zu 22 % hält die Kommission fest.


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Klare Enttäuschung für die deutschen Bauern


Die Vorschläge zusammengefasst:


Dreifache Kürzung der Direktzahlungen. Oberhalb von 5 000 Euro soll die verpflichtende Basismodulation von 2009 bis 2012 jährlich um 2 % steigen. Beim jetzigen Satz von 5 % würde sich die Modulation damit auf 13 % erhöhen.


Betriebe mit Direktzahlungen von 100 000 bis 200 000 Euro bekommen einen Extra-Abzug von 3 % zusätzlich, von 200 000 bis 300 000 Euro wird um 6 % gekürzt und darüber um 9 %.


Die Modulationsgelder fließen zwar in die Mitgliedsländer zurück, aber nur, wenn diese neue Programme für z.B. Klimaschutz oder Wassermanagement auflegen. Außerdem müssen die Länder eigene Gelder zur Kofinanzierung bereitstellen (20 - 50 %). Finanzschwache Bundesländer könnten die EU-Mittel daher event. nicht abrufen.


Der Gesetzentwurf sieht kein EU finanziertes Begleitprogramm zum Milchquotenausstieg in benachteiligten Regionen vor. Es wird keinen Milchfonds geben. Es ist keine Abfederung des Ausstiegs mit freigesetzten Modulationsmitteln vorgesehen. Jedes Land kann seinen Milchviehhaltern selbst mit Zahlungen helfen, muss dazu aber die Prämien für alle anderen Landwirte weiter kürzen.


Die Milchquoten sollen zwischen 2010 und 2013 noch einmal um jeweils 1 % aufgestockt werden, insgesamt also um 4 %. Die private Lagerhaltung für Rahm, Butter und Käse entfällt, ebenso wie die Beihilfe für die Verwendung von Magermilchpulver und Butter.


Gewässerrandstreifen könnten künftig Bestandteil des "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes" sein und damit CC-relevant werden.


Den ausführlichen Text lesen Sie in der top agrar-Ausgabe 6/08 ab Seite 38.


Nachgerechnet: Was bedeutet die höhere Modulation konkret?


Obwohl die Brüsseler Behörde ihre ursprünglichen Kürzungsabsichten mit Einschnitten von bis zu 45 % aufgegeben hat, bedeuten auch ihre aktuellen Pläne für Großbetriebe erhebliche Einbußen. Wie aus einer Simulation der Brüsseler Agrarverwaltung hervorgeht, muss ein Betrieb mit einem Beihilfevolumen von 400 000 Euro pro Jahr allein aufgrund der progressiven Modulation mit einer Beihilfenkürzung von 49 600 Euro im Jahr 2012 rechnen. Hinzu könnten Einschnitte durch den überarbeiteten Artikel 69 der horizontalen EU-Beihilfeverordnung kommen, der künftig die sektorübergreifende Umschichtung von bis zu 10 % der Beihilfen eines Produktionszweigs ermöglichen soll. Für Betriebe mit einem Beihilfeumfang von 300 000 Euro ergäben sich durch die zusätzliche Modulation Kürzungen um 32 600 Euro, Beihilfesummen von 200 000 Euro würden um 18 600 Euro reduziert und Beihilfevolumina von 100 000 Euro um 7 600 Euro. Wenn man die derzeit geltende Modulationsrate von 5 % berücksichtigt, würden Betriebe mit Beihilfen von 100 000 Euro rund 12 350 Euro einbüßen, Beträge von 200 000 Euro würden um 28 350 Euro beschnitten, Beihilfeumfänge von 300 000 Euro würden um 47 350 Euro gekürzt und Betriebe mit einer Hilfesumme von 400 000 Euro müssten Kürzungen um 69 350 Euro verschmerzen.

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