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Kommission warnt vor Extras bei Cross Compliance

Der Generaldirektor für Landwirtschaft in der EU-Kommission, Jean-Luc Demarty, hat vor einer übermäßigen Anwendung nationaler Sonderregelungen bei Cross Compliance gewarnt, die einzelne EU-Mitgliedstaaten jetzt für sich ausgehandelt haben.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Generaldirektor für Landwirtschaft in der EU-Kommission, Jean-Luc Demarty, hat vor einer übermäßigen Anwendung nationaler Sonderregelungen bei Cross Compliance gewarnt, die einzelne EU-Mitgliedstaaten jetzt für sich ausgehandelt haben. Bei einer agrarpolitischen Konferenz im englischen Oxford ging Demarty auf die von der britischen Regierung ausgehandelte Regelung ein, wonach die Schaffung bzw. der Erhalt von Landschaftselementen eine Cross-Compliance-Anforderung sein darf. Sollte dies in Großbritannien umgesetzt werden, sei es an den nationalen bzw. regionalen Behörden, die Einzelheiten festzulegen. "Ich sage dazu nur, dass wir diese neue Regelung nicht zu einem Hindernis für die Agrarproduktion machen sollten, das höhere Hürden schafft als die gerade abgeschafften wie die verpflichtende Flächenstilllegung", erklärte Demarty. Für die Zeit nach 2013 bekannte sich der Franzose zur Beibehaltung des Zwei-Säulen-Modells der Gemeinsamen Agrarpolitik. Das System entkoppelter Direktzahlungen sollte weiterhin Hauptbestandteil der Ersten Säule sein. Direktzahlungen seien laut Auffassung von Ökonomen die effizienteste Einkommensstützung. Kaum sei die Tinte trocken, dächten viele nun schon über die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 nach. Dass für diese Zeit radikalere Fragen gestellt würden, heiße aber nicht, dass notwendigerweise auch die Antworten radikaler ausfielen.

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