Nachdem Bundesagrarministerin Ilse Aigner heute einen Stopp der Prämienbekanntgabe im Internet empfohlen hat, wollen Bayern und Schleswig-Holstein die Daten ihrer Landwirte unter Verschluss halten. Zuvor, am Dienstag, soll laut Presseberichten schon das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Freigabe der Daten durch das Land Hessen bis auf Weiteres untersagt haben. Die Länder werden damit die am 30. April geplante Veröffentlichung von EU-Direktzahlungen an Landwirte aussetzen. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner erklärte, der Europäische Gerichtshof habe bislang nicht abschließend geprüft, ob die von der EU-Kommission im Zuge der Transparenzinitiative verlangte Offenlegung gegen den Datenschutz verstößt. Es könne nicht sein, dass persönliche Daten öffentlich zugänglich gemacht werden, die womöglich später als schützenswert einzustufen sind. Dies verletzte die Rechte der Betroffenen und sei daher nicht hinnehmbar. Die Angaben über Fördermitteln, die von der EU im Rahmen der sogenannten zweiten Säule den Bauern vor allem für Umweltmaßnahmen gewährt werden, blieben allerdings im Internet öffentlich einsehbar.
Auch Schleswig-Holstein will am 30. nicht wie geplant die Prämien samt Adresse und Namen veröffentlichen."Wir reagieren damit auf mehrere entsprechende Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte, denen zufolge die Daten vorerst nicht veröffentlicht werden dürfen", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher zur Begründung. Er habe Beschlüsse des Schleswiger Verwaltungsgerichts jetzt auf alle schleswig-holsteinischen Empfänger von Zahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) übertragen. Damit würden bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine in Schleswig-Holstein geleisteten Zahlungen aus diesen Fonds veröffentlicht, mit Ausnahme der Zahlungen, die das Land Schleswig-Holstein selbst als Empfänger erhalten habe.
Als einen deutlichen Schritt in die richtige Richtung haben DBV und Rheinischer Landwirtschafts-Verband (RLV) die Empfehlung von Bundesagrarministerin Ilse Aigner begrüßt. Mittels drei Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten Aachen, Köln und Düsseldorf habe der RLV die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung gerichtlich prüfen lassen. Über diese Verfahren werde in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Nordrhein-Westfalen in Münster voraussichtlich in der kommenden Woche abschließend entschieden. Dann gebe es erstmals auf Bundesebene eine Entscheidung eines OVG zu diesem Thema.